Nachdem die Landesregierung am 22. März 2020 die Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARSCov-2 (Corona-Verordnung – CoronaVO) geändert und am vergangenen Sonntag noch schärfere Maßnahmen erlassen hatte, werden seit Montag durch den städtischen Gemeindevollzugsdienst sowie die Polizei die in Geislingen bereits in der vergangenen Woche begonnenen umfangreichen Kontrollen fortgesetzt.
„Es zeigt sich, dass die Apelle der Bundes- und Landesregierung zu wirken scheinen. Auch in Geislingen halten die Menschen sich zu 99% an die Vorgaben zur Kontaktminimierung. Das muss nun auch konsequent für die nächsten Tage beibehalten werden.“ bewertet Philipp Theiner, der Geislinger Ordnungsamtsleiter die Situation nach dem ersten Tag der vom Land erlassenen Ausgangsbeschränkungen. Die Stadt Geislingen hatte gestern auch per Lautsprecherdurchsagen über Feuerwehrfahrzeuge im Stadtgebiet und allen Teilorten auf die Neuregelungen aufmerksam gemacht.
„Auch die Gewerbetreibenden, deren Geschäfte noch offen haben dürfen, halten die Vorgaben zu Abstands- und Hygieneregeln bislang ein.“ sagt Theiner weiter. Der Gemeindevollzugsdienst kontrollierte insbesondere öffentliche Spielplätze, Schulhöfe und Gewerbebetriebe, es wurden insgesamt drei Platzvereise erteilt. Zudem wurde am späten Abend in der Fußgängerzone eine Frau beim Entsorgen ihres Hausmülls in einen öffentlichen Mülleimer ertappt. Ansonsten gab es keinerlei Beanstandungen.
„Auch die Polizei hat ihre Präsenz deutlich erhöht und ebenfalls festgestellt, dass sich nur wenige Menschen nicht an die Vorgaben halten. Vorwiegend waren dies kleine Gruppen Jugendlicher und junger Erwachsener, die gegen die Kontaktbeschränkungen verstießen und bei den Kontrollen teilweise uneinsichtig reagierten“, fügt der Leiter des Polizeirevieres Geislingen Jens Rügner hinzu.
Insgesamt seien durch das Polizeirevier Geislingen am gestrigen Montag im Rahmen der Überwachung der CoronaVO 28 Personen und zwei Fahrzeuge kontrolliert worden, gegen sieben Personen wurde aufgrund des uneinsichtigen Verhaltens Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt. Die Polizei erteilte acht Platzverweise und einer Person musste die Gewahrsamnahme angedroht werden. Sie hatte sich den Weisungen der Einsatzkräfte zunächst widersetzt.
Insbesondere auffällig war eine vierköpfige Personengruppe am Nachmittag vor dem Bahnhof, aus welcher eine Person sich ungeachtet der Belehrung kurze Zeit später wieder in einer Gruppe in der Bahnhofstraße aufhielt. Sie wird nun angezeigt. Aufgefallen ist auch eine andere vierköpfige Gruppe in der Straubstraße, aus der heraus eine Person in ungebürlicher Art ihrem Unmut über die Kontrollen Luft machte. Auch diese Personen werden angezeigt.
„Wir werden auch in Geislingen nicht zulassen, dass wenige Unverbesserliche sich über die Anordnungen der Landesregierung hinwegsetzen. Wir werden weiterhin kontrollieren und dies konsequent unterbinden. Wer sich nicht an die Regeln hält muss mit empfindlichen Geldbußen rechnen“, kündigten Theiner und Rügner an.
PM Stadt Geislingen an der Steige