Angesichts der weiter steigenden Zahl von Corona-Erkrankten haben sich die fünf Landräte der Region Stuttgart im Rahmen einer Telefonkonferenz am vergangenen Sonntag auf eine noch engere Zusammenarbeit in der Krise verständigt. In der Krise müsse man in der Region Stuttgart noch enger zusammenrücken und gemeinsam handeln. Davon sei man überzeugt, denn uneinheitliche und zeitlich ungleich umgesetzte Maßnahmen zum Schutz vor Infektionen mit Covid 19 sorgen unnötigerweise für Verunsicherung und werfen Fragen in der Bevölkerung auf.
Gerade bei Einschränkungen des öffentlichen Lebens sei wichtig, dass überall die gleichen Beschränkungen den Alltag der Menschen bestimmen und durchgesetzt werden. Die heutige Verordnung des Landes über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Virus SARS-Cov-2 (Anlage) schafft jetzt Klarheit und wird ausdrücklich begrüßt.
Die Landkreise empfehlen ihren Städten und Gemeinden als zuständige Ortspolizeibehörden angesichts der dynamischen Entwicklung auch Veranstaltungen mit weniger als 100 Personen abzusagen. Sie appellieren an die Bevölkerung, ihre Verantwortung wahrzunehmen und soziale Kontakte auf ein Minimum zu beschränken.
Weiterhin hat man sich darauf verständigt, dass sich die kommunalen Kliniken der Region eng abstimmen. In Krisenzeiten gebe es weder Wettbewerb noch Konkurrenz, sondern die Gesundheitsversorgung muss als gemeinsame Aufgabe verstanden werden. Priorität hätte die Überwindung der Engpässe bei der Versorgung mit medizinischer Schutzausrüstung. Die Probleme seien bereits an Bund und Land adressiert, der Nachschub aber noch immer nicht verbindlich sichergestellt. Daher müsse man alle Kräfte in der Region Stuttgart bündeln.
Nicht zuletzt soll auch die Arbeit der Kreisverwaltungen in der Krise weitgehend synchron organisiert werden. Damit soll auch die dauerhafte Arbeitsfähigkeit der Verwaltungen in Krisenzeiten gesichert werden, damit wir für die Bevölkerung in den lebensnotwendigen Bereichen weiterhin da sein können – so die Landräte. Entsprechend wird in allen fünf Landratsämtern der Publikumsverkehr auf ein Minimum reduziert. Persönliche Behördenbesuche sind nur noch nach Terminvereinbarung möglich. Dies gilt auch für die Zulassungs- und Führerscheinstellen.
Ab Dienstag, 16. März 2020, herrscht in allen fünf Landkreisen in der Kreisverwaltung nur noch ein eingeschränkter Dienstbetrieb. Grundsätzlich gilt: Persönliche Besuche in den Dienststellen des Landratsamts sind nur in Notfällen und nach vorheriger Terminabsprache mit dem zuständigen Geschäftsbereich bzw. Sachbearbeiter möglich.
PM Landratsamt Göppingen