Das Landgericht Augsburg hat eine Amtspflichtverletzung der Stadtverwaltung Augsburg festgestellt, aber eine Haftung für den dadurch entstandene Schaden von mehr als 150.000 € der Stadt Göppingen abgelehnt. Dies will der Göppinger Gemeinderat nicht hinnehmen und in Berufung gehen.
Am 1. März 2015 trat der vom Gemeinderat der Stadt Göppingen gewählte hauptamtliche Feuerwehr-Kommandant seinen Dienst in der Hohenstaufenstadt an. Dieser war vorher als Feuerwehr-Beamter bei der Stadt Augsburg beschäftigt. Doch obwohl die Stadt Augsburg bereits am 30. Oktober 2014 umfangreiche Unterlagen vorliegen hatte, die später zur Verurteilung des Beamten führten, wurde weder rechtzeitig Strafanzeige erstattet noch wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet, weshalb er seinen Dienst in Göppingen antreten konnte und bis zur Entlassung aus dem Beamtenverhältnis nach der strafrechtlichen Verurteilung von der Stadt Göppingen gekürzte Dienstbezüge kassierte.
In ihrem Urteil stellt die Richterin des Landgerichts Augsburg eindeutig fest, dass eine Amtspflichtverletzung vorliegt. Dennoch wies sie die Klage der Stadt Göppingen auf Erstattung der Personalkosten zurück. Denn das bayerische Disziplinarrecht entfalte keine Drittschutzwirkung und erst Recht keine zu Gunsten einer öffentlichen Körperschaft wie der Stadt Göppingen. Oder anders ausgedrückt: Das bayerische Disziplinarrecht verfolge nicht den Zweck, die Stadt Göppingen vor einem Schaden zu bewahren.
Dieses Ergebnis bewerteten Oberbürgermeister Guido Till und die breite Mehrheit des Gemeinderates als absolut unbefriedigend und rechtlich nicht zutreffend. Nach Ansicht der Stadt Göppingen sichert das Disziplinarrecht die Funktionsfähigkeit der Verwaltung und die Aufrechterhaltung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Integrität des Beamtentums und entfaltet somit Drittschutz. Nach gründlicher Diskussion beschloss der Gemeinderat deshalb, das Urteil anzufechten und vor dem Oberlandesgericht München in Berufung zu gehen. Angesichts der grundsätzlichen Bedeutung muss eine höhere Instanz über den korrekten Umgang zwischen den Kommunen und über den Vertrauensschutz in die Rechtschaffenheit einer Stadtverwaltung entscheiden. Auch schätzte das Gremium das Prozessrisiko der Klage und die damit verbundenen Kosten im Hinblick auf die strittige Summe und dem grundsätzlichen Wert der juristischen Frage als vertretbar ein. Vor allem aber geht es dem Göppinger Gemeinderat um die grundsätzliche Frage, wie ehrlich Kommunen untereinander handeln müssen.
PM Stadtverwaltung Göppingen