Stadt Göppingen prüft Berufung

Darf eine Stadt eine andere Kommune über wesentliche Ereignisse bewusst im Unklaren lassen? Diese Frage wollte die Hohenstaufenstadt Göppingen geklärt wissen und verklagte daher die Fuggerstadt Augsburg. Die ablehnende Entscheidung des Landgerichts Augsburg wird Göppingen, sobald das Urteil inklusive der Entscheidungsgründe schriftlich vorliegen, sehr genau prüfen – und dann über eine eventuelle Berufung entscheiden.

Wie schnell muss eine Stadt handeln, wenn der Verdacht besteht, dass das besondere Vertrauensverhältnis durch einen Beamten missbraucht wird? Und wie ehrlich und vertrauensvoll müssen deutsche Städte miteinander umgehen? Über diese Fragen hat am vergangenen Montag das Landgericht Augsburg entschieden. Vordergründig ging es dabei um die Erstattung von über 150.000 Euro Personalkosten, die die Hohenstaufenstadt von der Fuggerstadt ersetzt bekommen wollte. Dahinter stehen aber die Fragen nach den besonderen Vertrauensverhältnissen zwischen den Kommunen in Deutschland und zwischen dem öffentlichen Dienstherrn und seinen Beamten. Deshalb wird die Stadt Göppingen die Begründung der am Montag ausgesprochenen Klageabweisung sehr genau prüfen – und gegebenenfalls Berufung einlegen. Denn die Hohenstaufenstadt bleibe bei ihrer Auffassung, dass das Vertrauen in das Handeln der Städte ebenso geschützt werden müsse wie das Vertrauen in das besondere Beamtenverhältnis, führte Oberbürgermeister Guido Till in einer ersten Stellungnahme aus. Beide Aspekte seien vom Gericht, dem ersten Eindruck zufolge, nicht ausreichend gewürdigt worden.

Zum Hintergrund: Am 1. März 2015 trat der vom Gemeinderat der Stadt Göppingen gewählte hauptamtliche Feuerwehr-Kommandant seinen Dienst in der Hohenstaufenstadt an. Dieser war vorher als Feuerwehr-Beamter bei der Stadt Augsburg beschäftigt. Doch obwohl die Stadt Augsburg bereits am 30. Oktober 2014 umfangreiche Unterlagen vorliegen hatte, die später zur Verurteilung des Beamten führten, wurde weder rechtzeitig Strafanzeige erstattet noch wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet. Erst im März 2015, nach Dienstantritt in Göppingen, stellte die Stadt Augsburg eine Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Mitarbeiter. Die Stadt Göppingen warf der Stadt Augsburg nun vor, dass sie es sowohl unterlassen hatte, ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten einzuleiten, als auch die Stadt Göppingen zu informieren. Gemäß Art. 19 Abs. 1 Bayrisches Disziplinargesetz ist ein Disziplinarverfahren einzuleiten, wenn der Verdacht eines Dienstvergehens besteht – und dieses war spätestens am 30. Oktober 2014 der Fall. Gegen diese Pflicht habe die Stadt Augsburg verstoßen. Diese Vorschrift sei aber elementar, um das besondere Vertrauensverhältnis der Öffentlichkeit – und dazu zähle auch die Stadt Göppingen – gegenüber einem Beamten zu schützen. Beamte werden vom öffentlichen Dienstherrn (Bund, Land oder Kommune) alimentiert und genießen dienstrechtlich eine Sonderposition. Dies ist mit einem besonderen Vertrauensverhältnis des Beamten gegenüber seinem Dienstherrn verbunden. Dieses Vertrauensverhältnis hatte der betreffende Beamte in Augsburg missbraucht, ohne dass das vom Gesetz geforderte Disziplinarverfahren durch die Stadt Augsburg eingeleitet wurde. Die Stadt Göppingen wirft der Stadt Augsburg daher die Nichteinleitung des Disziplinarverfahrens und die Missachtung der Informationspflicht zwischen Kommunen vor. Beides seien Amtspflichten der Stadt Augsburg, Für Göppingens Oberbürgermeister Guido Till ist es nach wie vor nicht nachvollziehbar, dass sein Augsburger Kollege jegliche Information gegenüber der Hohenstaufenstadt unterlassen hat. Dies sei, so OB Till, kein politisch korrekter Umgang zweier Städte untereinander. Und aus der, in der Augsburger Stadtzeitung online zitierten, Äußerung der Gerichtssprecherin könne er auch nicht erkennen, dass die Stadt Augsburg vom Gericht von ihrem Fehlverhalten freigesprochen worden sei.

 

PM Stadtverwaltung Göppingen

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