Hund vom Ordnungsamt als gefährlich eingestuft

Der Hund, der am 9. November 2019 einen anderen Hund totgebissen und einen Menschen zudem an der Hand durch einen Biss verletzt hat, ist vom Geislinger Ordnungsamt als gefährlicher Hund im Sinne der Polizeiverordnung eingestuft worden.

„Das haben wir unmittelbar nach dem Vorfall veranlasst“, sagt Philipp Theiner, der Leiter des Geislinger Ordnungsamtes. „Der Hund ist von der Rasse her nachgewiesenermaßen kein sogenannter Listenhund im Sinne der landesweit geltenden Polizeiverordnung und dem Ordnungsamt lagen auch bislang keinerlei Hinweise oder Anzeigen dahingehend vor, dass dieser spezielle Hund zuvor für Probleme gesorgt hat.“ Jetzt wurde der Hund wegen des Vorfalls als gefährlich im Sinne der Polizeiverordnung eingestuft. „Nach der Polizeiverordnung können auch Hunde die keine Listenhunde sind, nachträglich jederzeit von der Ortspolizeibehörde als gefährlich eingestuft werden, wenn konkrete Anhaltspunkte hierfür vorliegen“, erläutert Theiner. Dies sei insbesondere dann der Fall, wenn Hunde bissig sind, in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen oder Tiere anspringen oder diese zum unkontrollierten Hetzen oder Reißen von Wild, Vieh oder anderen Tieren neigen. Diese Voraussetzungen wurden nach dem tragischen Vorfall, bei dem ein anderer Hund zu Tode gebissen und ein Mensch verletzt wurde, vom Ordnungsamt im vorliegenden Fall nach Auswertung der Polizeiberichte zum Vorfall bejaht.

Auf den Besitzer kommen damit nun verschärfte Haltungsauflagen zu: Außerhalb der eigenen Wohnung darf der Hund künftig nur noch stets angeleint und mit einem Maulkorb versehen ausgeführt werden. Außerdem muss der Halter gegenüber dem Ordnungsamt nachweisen, dass er für dessen ausbruchsichere Haltung Vorsorge getroffen hat. Auch die Hundesteuer steigt für ihn nun mit der Einstufung: Der Hundesteuerregelsatz für Kampfhunde und gefährliche Hunde beläuft sich in Geislingen derzeit auf 900,00 Euro im Jahr. Sollte der Halter gegen die vom Ordnungsamt verhängten Auflagen verstoßen, droht im Einzelfall ein Zwangsgeld in Höhe von 1.800,00 Euro, was dem zweifachen Jahreshundesteuersatz entspricht. Je nach Schwere und Häufigkeit von Verstößen gegen nachträglich angeordnete Haltungsauflagen prüft das städtische Ordnungsamt im Übrigen auch regelmäßig von Amtswegen die polizeirechtliche Beschlagnahme und Einziehung von gefährlichen Hunden, sollten sich deren Halter als unzuverlässig erweisen.

 

PM Stadtverwaltung Geislingen/Steige

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