Am Montag, 18. November 2019, waren drei vom Landgericht Ulm bestellte Sachverständige am MiGy und haben die Mängel an der Fassade untersucht sowie Beweise gesichert. „Jetzt kann ein Teil der vorgebauten Fassade geöffnet werden, damit die Brandbekämpfung gesichert ist. Damit ist ein geordneter Schulbetrieb im bestehenden Gebäude bis zum 31. Juli 2020 sichergestellt“, sagt Oberbürgermeister Frank Dehmer. „Wir sind erleichtert, dass das Gericht unserem Antrag auf Dringlichkeit gefolgt ist und wir diesen wichtigen Schritt jetzt rechtzeitig vornehmen können.“
Hintergrund
Aufgrund der im Frühjahr 2019 neu gewonnen Erkenntnisse über die Mängel beim vorbeugenden Brandschutz hatte das eingeschaltete Brandschutzsachverständigenbüro die Nutzungszeit der Schule bis Ende 2019 begrenzt und für die Zeit bis dahin Auflagen gestellt, um einen sicheren Schulbetrieb zu garantieren.
Doch allein der Vorlauf für Produktion, Montage sowie Innenausbau der Unterrichtscontainer war in einem halben Jahr nicht zu schaffen. Aus diesem Grund und im Hinblick auf den anstehenden Umzug der Schule in die mobilen Unterrichtseinheiten, der den Schulunterricht sowie laufende Abiturvorbereitungen beeinträchtigen könnte, wurde eine Lösung erarbeitet, um den Schulbetrieb im bestehenden Gebäude bis zu den Sommerferien 2020 zu verlängern.
„Grundsätzlich ist der vorbeugende Brandschutz keine Verhandlungssache, denn die Auflagen und Forderungen basieren auf kalkulierten Risiken“, sagt Oberbürgermeister Frank Dehmer. „Aber uns liegt auch am Herzen, für alle Beteiligten einen geordneten Schulbetrieb sicherzustellen und eine Atmosphäre zu schaffen, in der sich die Kinder und Jugendlichen gut konzentrieren und lernen können.“
Infolge der Mängel beim vorbeugenden Brandschutz wurde in enger Abstimmung mit dem für die Stadt beratend tätigen Brandschutzsachverständigenbüro, der Feuerwehr, der Baurechtsbehörde und der Stadtverwaltung ein zielorientiertes Lösungskonzept zur Sicherstellung eines geordneten Schulbetriebs im bestehenden Gebäude bis zum 31. Juli 2020 erarbeitet. Der Gemeinderat hat diesem Konzept und allen damit verbundenen baulichen sowie sonstigen Maßnahmen in der Sitzung am Mittwoch, 25. September 2019, einstimmig zugestimmt.
Das sind die Maßnahmen:
Die Möglichkeiten für einen Löschangriff müssen verbessert werden. Doch die geschlossene Fassade mit den dahinterliegenden Brandlasten stellen die örtliche Feuerwehr bei der Brandbekämpfung momentan vor Probleme – personell sowie in der Vorgehensweise. Die Forderung des Brandschutzsachverständigenbüros ist daher:
- ein Teil (25 bis 30 %) der Glaselemente der vorgebauten Fassade muss für einen Löschangriff zugänglich gemacht – sprich entfernt – werden.
- die örtliche Feuerwehr muss in der Übergangszeit personell so ausgestattet sein, dass immer vier Kräfte für die Brandbekämpfung unmittelbar zur Verfügung stehen.
Punkt 2 wurde bereits erfolgreich in die Wege geleitet, bei Punkt 1 hängt ein anderer wichtiger Punkt dran: das Klageverfahren bezüglich der Fassade. Bevor die Fassade in Teilen geöffnet werden kann, damit die Brandbekämpfung gesichert ist, musste ein vom Gericht bestellter Sachverständiger den Schaden untersuchen und Beweise sichern. Dieser sogenannte „Antrag zur Durchführung eines Selbständigen Beweisverfahrens“ wurde Anfang September 2019 beim zuständigen Landgericht Ulm eingereicht und auf die Dringlichkeit des Antrags hingewiesen. Am Montag, 18. November 2019, war drei Sachverständige vor Ort und haben die Mängel an der Fassade untersucht sowie Beweise gesichert.
PM Stadt Geislingen an der Steige