Land wird kommunale Betreuung wieder stärker fördern

Ministerpräsident Winfried Kretschmann: Ganztag und Betreuungsangebot werden gestärkt
Ministerin Dr. Susanne Eisenmann: Wir kommen dem Wunsch vie-ler Eltern nach mehr Flexibilität nach

Das Land wird ab dem kommenden Schuljahr 2020/2021 kommunale Betreuungsangebote an Grundschulen und Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) wieder stärker bezuschussen. „Wir bauen die Ganztagsangebote weiter aus und erhöhen die Förderung der kommunalen Betreuungsangebote“, erläuterte Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Dienstag (19. November 2019) in Stuttgart. Das Kabinett habe deshalb heute beschlossen, dass das Land seine freiwillige Förderung der kommunalen Betreuung ausweiten und damit die in der letzten Legislatur beschlossenen Beschränkungen der Bezuschussung lockern werde. „Wir haben in Baden-Württemberg mit der im Schulgesetz verankerten Ganztagsgrundschule ein gutes und durchdachtes Ganztagskonzept. Dennoch finden viele Eltern noch nicht das passende Angebot, da sie sich flexible Betreuungsangebote wünschen. Diesem Wunsch kommen wir nun endlich nach“, sagte Eisenmann. Die Berufswelt fordere von Eltern in hohem Maße Flexibilität, weshalb diese zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ebenfalls ein flexibles Betreuungsangebot erwarten.

Ganztagsschule und kommunale Betreuung ergänzen sich
Rhythmisierte Ganztagsschule und flexible kommunale Betreuung haben grundsätzlich unterschiedliche Schwerpunktsetzungen und stehen nicht in Konkurrenz zueinander. Sie ergänzen sich gegenseitig und bilden gemeinsam ein abgerundetes Gesamtangebot für Eltern. Für die Ausweitung seiner freiwilligen Förderung wird das Land die Bezuschussung von kommunalen Betreuungsangeboten im Jahr 2020 um vier Millionen Euro auf rund 81 Millionen Euro und im Jahr 2021 um weitere acht Millionen Euro auf dann rund 89 Millionen Euro erhöhen. Damit stehen künftig zwölf Millionen Euro jährlich zusätzlich zur Bezuschussung von flexiblen kommunalen Betreuungsangeboten für Schülerinnen und Schüler im Grundschulalter zur Verfügung. Die kommunalen Landesverbände haben in einer Sondererhebung ermittelt, dass rund 211.000 Schülerinnen und Schüler (55 Prozent) im Grundschulalter ein flexibles kommunales Betreuungsangebot besuchen.

Rücknahme der Zuschuss-Deckelung
Mit dem Beschluss wird die vorgenommene Deckelung der Bezuschussung von kommunalen Betreuungsangeboten weitgehend aufgehoben. „Von der neuen Förderpraxis werden insbesondere auch kleinere Gemeinden in ländlichen Regionen profitieren, die bislang keine oder nur mit größter finanzieller Anstrengung Betreuungsangebote für Grundschüler anbieten konnten“, betonte Ministerin Eisenmann.

Ausblick: Pro-Kopf-Förderung soll erprobt werden
Um die vorgesehene Ausweitung der Betreuungsfinanzierung zu ermöglichen, ist das Kultusministerium aktuell bereits dabei, die entsprechende Verwaltungsvorschrift bis zum Frühjahr 2020 anzupassen. Von der Förderung ausgenommen sind nur die Schulen, an denen die schulgesetzlich verankerte Ganztagsschule eingerichtet ist, was einem Anteil von etwa 18 Prozent der Grundschulen im Land entspricht. „Das bestehende Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Landeszuschüsse sei verbesserungsfähig“, so Eisenmann. „Wir möchten das bisherige Verfahren deshalb gerne auf eine Pro-Kopf-Bezuschussung umstellen. Damit werden wir bei uns, aber auch auf Seiten der Kommunen und der freien Träger, Verwaltungsabläufe vereinfachen und Bürokratie abbauen“, erläuterte Eisenmann. Die kommunalen Landesverbände und auch der Normenkontrollrat hätten bereits Zustimmung signalisiert, so die Ministerin. Derzeit liefen bereits die Vorbereitungen für eine Erprobungsphase, mit der die Umstellung auf eine Pro-Kopf-Bezuschussung in der Praxis getestet werden solle. Noch im laufenden Schuljahr sei ein gemeinsames Pilotprojekt unter Beteiligung von zehn Städten und Gemeinden geplant, in dessen Rahmen landesseitig auch eine moderne Verwaltungssoftware entwickelt werden soll.

Ganztagsschulen qualitativ hochwertig ausbauen
Zentrales Anliegen der Landesregierung ist es außerdem, die rhythmisierten Ganztagsschulen im Land nicht nur quantitativ, sondern vor allem auch qualitativ hochwertig auszubauen. Dazu setzt der im Juli 2019 vorgelegte „Qualitätsrahmen Ganztagsschule BW“ qualitative Rahmenbedingungen für die schulgesetzlich verankerten Ganztagsschulen, die seit dem Schuljahr 2019/2020 verbindlich sind und künftig bereits bei der Antragsstellung zur Einrichtung einer Ganztags-schule berücksichtigt werden müssen. „Die rhythmisierte Ganztagsschule hat sich bewährt. Sie bietet Verlässlichkeit durch den festen zeitlichen Rahmen und Qualität durch die Möglichkeit, das Lernen über den gesamten Tag unter pädagogischen Aspekten sinnvoll zu strukturieren und zu gestalten“, betonte Minis-terpräsident Kretschmann. Qualität sei der entscheidende Schlüssel, damit die rhythmisierte Ganztagsschule die notwendige Akzeptanz bei den Eltern finden kann. „Nur ein qualitativ hochwertiges Ganztagsangebot kann die Eltern überzeugen, dass sie ihr Kind anmelden und es von den besonderen pädagogischen Angeboten profitieren kann“, ergänzte Ministerin Eisenmann. Zur Umsetzung der im Qualitätsrahmen formulierten Standards im Schulalltag erhalten die neuen und die bereits bestehenden Ganztagsschulen vielfältige Unterstützung. Insbesondere die Schulverwaltung und das Zentrum für Schulqualität und Lehrerbil-dung mit ihrer Fachberatung werden hierbei eine wichtige Aufgabe übernehmen; das bestehende Unterstützungssystem für die Ganztagsschulen wird entsprechend angepasst.

Weitere Informationen
Im Jahr 2014, dem Zeitpunkt der gesetzlichen Verankerung der Ganztagsgrundschule (§ 4 a Schulgesetz), ging die damalige Landesregierung davon aus, dass sich bis zum Jahr 2023 rund 70 Prozent der Grundschulen und der Grundstufen der Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren (SBBZ) zur Ganztagsschule weiterentwickeln würden. Vorgesehen war ein schrittweiser Ausbau. Die Zahl der Neueinrichtungen blieb in der Folgezeit allerdings deutlich hinter diesen Erwartungen zurück. Im vergangenen Schuljahr 2018/2019 gab es 422 öffentliche Grundschulen im Land mit dem schulgesetzlich verankerten Ganztagskonzept. Das entspricht 18 Prozent aller öffentlichen Grundschulen im Land. Werden die SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen einbezogen, gibt es in Baden-Württemberg insgesamt 462 öffentliche Ganztagsschulen nach § 4 a Schulge-setz.

 

PM  Staatsministerium Baden-Württemberg

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