Breuning: Rufe Landesregierung auf, Öffnungsklausel jetzt zu nutzen
Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) regt beim heute verabschiedeten Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer die Landesregierung Baden-Württembergs an, die Öffnungsklausel im Sinne des Standorts zu nutzen.
Angesichts rückläufiger Auftragseingänge bei vielen Unternehmen und eines nachlassenden Auslandsgeschäfts dürften jetzt weder zusätzliche Bürokratie noch Belastungen für die Unternehmen zugelassen werden. Bei den Kammern im Südwesten stoßen vor allem die Neuregelung des Grundsteuer- und Bewertungsrechts sowie die Einführung der Grundsteuer C auf Kritik. Für Unternehmen entsteht durch die Neuregelung zur Berechnung des Immobilienwertes ein erheblicher Mehraufwand. Der BWIHK begrüßt daher die im Reformpaket enthaltene Öffnungsklausel, die den Ländern eine vom Bundesgesetz abweichende Regelung ermöglicht.
„Es ist wichtig, dass Baden-Württemberg tätig wird und die Öffnungsklausel nutzt. Das verabschiedete Gesetzespaket zur Reform der Grundsteuer ist für viele kleine- und mittlere Unternehmen nicht zu stemmen. Die Länder haben hier die Möglichkeit, die Bundesregelung zu korrigieren und können im Sinne der Wirtschaft eine praktikable Lösung finden“, unterstreicht Marjoke Breuning, Präsidentin der IHK Region Stuttgart, die beim Baden-Württembergischen IHK-Tag (BWIHK) für Steuerfragen zuständig ist die Forderungen des BWIHK nach einer aufwandsneutralen Reform.
PM BWIHK | Recht & Steuern IHK Region Stuttgart