Am heutigen Freitag, 18. Oktober, brachte Landrat Edgar Wolff den 11. Haushaltsentwurf seiner Amtszeit in den Kreistag ein; zugleich ist er der 1. Haushaltsplan des neugewählten Kreistags.
Den Haushaltsentwurf 2020 kennzeichnen folgende Eckdaten:
Die Steuerkraftsumme der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen steigt zum Haushaltsjahr 2020 um knapp 27 Millionen Euro auf 367,9 Millionen Euro. Die Steigerung von 7,9 Prozent liegt damit leicht über dem Landestrend: Im Landesdurchschnitt erhöhen sich die Steuerkraftsummen der kreisangehörigen Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg um 7,1 Prozent. Die Steuerkraftsumme ist u. a. Basis für die Berechnung des Kreisumlageaufkommens.
Die ordentlichen Aufwendungen bleiben auf dem Niveau des Vorjahres mit knapp
310 Millionen Euro. Die größten Veränderungen resultieren insbesondere aus der Einführung des Metropolexpresses mit + 1,3 Millionen Euro, einem abzudeckenden negativen Betriebsergebnis der ALB FILS KLINIKEN GmbH mit 2,8 Millionen Euro, der Erhöhung der Sozialaufwendungen mit + 1,6 Millionen Euro sowie einer im Vergleich zu den Vorjahren durchschnittlichen Erhöhung der Personalaufwendungen von
+ 1,4 Millionen Euro oder + 2,9 Prozent (Gesamtaufwand 51,6 Millionen Euro).
Den in seiner Höhe fast identischen, jedoch in der Zusammensetzung veränderten Aufwendungen stehen verringerte Erträge in Höhe von ca. 2,2 Millionen Euro gegenüber. Dies liegt insbesondere an folgenden Veränderungen: Deutlich geringere Schlüsselzuweisungen (- 8,3 Millionen Euro), Mehrerträge aus der erhöhten Kreisumlage (+ 9,3 Millionen Euro bei einem gleichbleibenden Hebesatz von 34,5 Prozent), Mehrerträge aus der Grunderwerbsteuer (+ 0,5 Millionen Euro) sowie diversen Veränderungen im Jugend- und Sozialbereich.
Summiert schließt der Entwurf des Ergebnishaushalts 2020 des Landkreises vorläufig mit einer planerischen Deckungslücke in Höhe von 4,74 Millionen Euro, d. h. er erwirtschaftet entgegen der Vorjahre keinen Überschuss. Der Haushaltsausgleich wird durch eine vorläufige Entnahme aus der Ergebnisrücklage in Höhe von 4,8 Millionen Euro sichergestellt.
Die geplanten Investitionen in 2020 fallen mit einem Volumen von 23,2 Millionen Euro etwas geringer aus als im Vorjahr (- 1,6 Millionen Euro). Dieser erneut hohe Investitionsbedarf resultiert überwiegend aus den Auszahlungen für den Erweiterungsbau an das Landratsamtsgebäude inklusive Parkierung und Finanzierung der Sanierung des Haupthauses (mit insgesamt 8 Millionen Euro) sowie aus den den Rechnungsergebnissen angepassten Investitionskostenzuschüssen an die ALB FILS KLINIKEN GmbH (4,5 Millionen Euro). Für Tiefbaumaßnahmen, insbesondere an Kreisstraßen, ist eine Summe von 2,1 Millionen Euro im Landkreishaushalt 2020 veranschlagt. Der limitierte Landkreisanteil am Klinik-Neubau mit 110 Millionen Euro ist in den Jahren 2021 und 2022 vollständig ausfinanziert.
Zur Finanzierung der Investitionstätigkeit wird in 2020 eine Darlehensneuaufnahme von 14,7 Millionen Euro benötigt. Abzüglich der ordentlichen Tilgung ergibt sich im Jahr 2020 eine Netto-Neuverschuldung von rund 12,5 Millionen Euro. Am Ende des Jahres 2020 wird der Schuldenstand des Landkreises Göppingen voraussichtlich 51,9 Millionen Euro betragen.
Die Verwaltung schlägt dem Kreistag einen gleichbleibenden Kreisumlagehebesatz zum Haushaltsjahr 2020 von 34,5 Prozent vor. Das Kreisumlageaufkommen steigt – aufgrund der gestiegenen Steuerkraft – um 9,3 Millionen Euro auf ca. 127 Millionen Euro gegenüber dem Vorjahr. Pro Kopf bedeutet dies eine Belastung von 495 Euro je Einwohner. Nach ersten Erkenntnissen liegt der Landkreis Göppingen mit diesem Wert unter dem Durchschnitt der Landkreise im Regierungsbezirk Stuttgart.
Der Kreishaushalt ist das operative Element des Schlüsselthemas „Geordnete Kreisfinanzen“ und steht im Lichte des Finanzkonzepts 2030. Daher wurde das Finanzkonzept 2030 fortgeschrieben und ist für den Haushalt 2020 weiterhin tragfähig.
Anzumerken ist, dass der Haushaltsplanentwurf 2020 ohne Orientierungsdaten des Landes sowie ohne den Ergebnissen der aktuell laufenden Gemeinsamen Finanzkommission daherkommt. Diese beiden – noch fehlenden – Daten sind für die kommunalen Haushalte wichtige und essentielle Rahmenvorgaben. In der vergangenen Woche erhielten insbesondere die Landkreise erste Informationen zur ergebnislosen Beendigung der Verhandlungen in der Gemeinsamen Finanzkommission mit dem Land sowie zum Haushaltsentwurf des Landes und den Orientierungsdaten hieraus. Sollten sich diese Rahmendaten bestätigen, erfahren die Landkreishaushalte entsprechende Veränderungen. Die gesamten positiven, wie negativen Auswirkungen auf den Haushalt des Landkreises Göppingen können zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vollumfassend benannt werden.
Die „Nicht-Einigung zwischen Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land in der Gemeinsamen Finanzkommission“ birgt ein nicht unbeträchtliches Haushaltsrisiko für den Landkreis Göppingen. Allein insbesondere bei den Forderungen nach Konnexität im Bereich der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes (Gesetz zur verbesserten Teilhabe für Menschen mit Behinderung) sowie bei der Kostenerstattung der IST-Nettoaufwendungen für Leistungsbezieher im Asylbewerberleistungsgesetz wurde dem Landkreishaushalt 2020 ein Betrag in Höhe von ca. 6,3 Millionen Euro als Ertrag ins Risiko gestellt.
„Ich empfinde es als ärgerlich, dass wir hier keine verlässlichen Zusagen des Landes und damit auch keine verlässlichen Grundlagen für unseren Haushalt haben. Für den Landkreis Göppingen bedeutet dies ein ganz erhebliches Haushaltsrisiko“, so Landrat Edgar Wolff.
“Wir werden dem Kreistag im Rahmen der Haushaltsplanberatungen eine Änderungsliste mit allen positiven wie negativen Veränderungen vorlegen und die Gesamtsituation sodann neu bewerten”, so Landrat Wolff abschließend zur Gesamtsituation nach den jüngsten positiven, wie negativen Meldungen aus Stuttgart.
„Nach sorgfältiger Abwägung aller Chancen und Risiken schlagen wir dem Kreistag für das Jahr 2020 nochmals einen gleichbleibenden Kreisumlagehebesatz von 34,5 Prozent vor. Negative sowie positive Tendenzen in Folge der fehlenden Grundlage von Orientierungsdaten gingen erst nach Redaktionsschluss ein. Die Verwaltung prüft derzeit, wie sich diese Tendenzen auf den Landkreishaushalt auswirken werden. Hierzu werden wir umgehend informieren“, so Wolff weiter. „Insgesamt steht der Haushaltsentwurf 2020 mit seinen Inhalten für Kontinuität in unserer dynamischen Aufgabenentwicklung, er steht für Kontinuität auf der Basis unserer 12 strategischen Schlüsselthemen und auf der Basis unseres Kreisentwicklungskonzepts. Er beinhaltet eine Menge an Entwicklungsmöglichkeiten und Chancen für den Landkreis Göppingen und seine Städte und Gemeinden. Wir bleiben mit diesem Entwurf in flotter Fahrt voraus in Richtung Zukunft. Allerdings enthält der Haushaltsentwurf 2020 auch erste Bremsspuren bzw. Gegensteuerungsmaßnahmen“, so Wolff abschließend.
Die Kreisverwaltung beabsichtigt, den Haushaltsplan 2020 noch im Dezember 2019 zu verabschieden.
Landkreis Göppingen – Dezernat für Finanzen, Schulen und Beteiligungen