Unlautere Geschäftspraktiken: Gegen Mietwagenfirma GOLDCAR werden Geldstrafen von insgesamt zwei Millionen € verhängt

Zahlreiche Beschwerden liegen beim Europäischen Verbraucherzentrum (EVZ) Deutschland vor. Italienische Wettbewerbsbehörde schreitet ein. 

Bei der Online-Buchung billig, wird der Mietwagen bei der Abholung plötzlich teuer.

Diesen Ärger hatte zum Beispiel eine Verbraucherin aus Nordrhein-Westfalen. Am Schalter der Mietwagenfirma GOLDCAR in Gran Canaria wurde sie zum Kauf eines zusätzlichen „Versicherungsschutzes“ gedrängt. Knapp 200 € sollte sie hierfür bezahlen. Die Verbraucherin lehnte ab. Trotzdem ließ der Mitarbeiter  nicht locker. Um das Fahrzeug zu erhalten, gab sie schließlich nach und zahlte.

Der aggressiven Bewerbung von Zusatzprodukten durch GOLDCAR wurde nun ein Riegel vorgeschoben. Wie die italienische Wettbewerbsbehörde AGCM feststellte, werde dem Kunden weder der Leistungsumfang noch der Preis der angebotenen Zusatzprodukte klar und deutlich beschrieben. Auch die Bestimmungen zur Betankung des Fahrzeugs bei der Rückgabe wurden von den Wettbewerbshütern nicht akzeptiert.

Die AGCM befand, dass das Unternehmen durch sein Gebaren die schwächere Position des Verbrauchers auf unzulässige Art und Weise ausnutzt und verhängte Geldstrafen von insgesamt zwei Millionen Euro gegen GOLDCAR Italien und GOLDCAR Spanien.

 

Unsere Tipps:

  • Wenn Sie unter Druck gesetzt werden, meiden Sie den Anbieter.
  • Ist das Fahrzeug für Sie unverzichtbar, sollten Sie nur unter Vorbehalt zahlen. Vermerken Sie auf dem Vertrag, dass Sie mit der Zahlung nicht einverstanden sind und Sie sich vorbehalten, dass Geld später zurückzufordern. Notieren Sie sich zusätzlich den Namen des Mitarbeiters/der Mitarbeiterin  und reklamieren Sie so schnell wie möglich per E-Mail bei der Unternehmenszentrale.
  • Ist Ihre Reklamation nicht erfolgreich, sollten Sie sich an Ihr Kreditkartenunternehmen wenden. Verlangen Sie dort die Rückbuchung (Chargeback) des Betrages. Gute Chancen haben Sie, wenn Sie nachweisen können, dass Sie zur Zahlung gedrängt wurden. Hierbei kann der Verweis auf die Entscheidung der italienischen Aufsichtsbehörde
  • Für Urlauber in Spanien: Hier gibt es das offizielle Beschwerdeformular „Hoja de Reclamacion“, dass Ihnen der Autovermieter auf Wunsch aushändigen muss. Schicken Sie es ausgefüllt an die zuständige Behörde, damit Ihrer Beschwerde nachgegangen werden kann. Oft aber reicht es schon aus, das „Hoja de Reclamacion“ zu verlangen, um zu seinem Recht zu kommen.

Bei Problemen hilft Ihnen Ihr EVZ Deutschland weiter. Mehr Informationen finden Sie auch in der Broschüre „Per Mietauto durch Europa“.

PM

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