Ex-E.ON-Kunden erhalten Erstattungen für verspätete Strom-Schlussrechnungen – Vergleich mit Verbraucherzentrale sichert Betroffenen Geld und zügige Hilfe

  • Seit Jahren beschweren sich Verbraucher:innen über zu späte Strom-Schlussrechnungen von E.ON.
  • Nun sieht ein Vergleich zwischen Verbraucherzentrale und E.ON klare Fristen und Erstattungen vor.
  • Betroffene müssen aktiv werden, um zu profitieren.

Wenn Verbraucher:innen ihren Strom nicht länger von E.ON beziehen wollen und zu einem anderen Anbieter wechseln, müssen sie immer wieder länger als gesetzlich vorgeschrieben auf die Schlussrechnung warten. Das zeigen fortwährende Beschwerden, die bei der Verbraucherzentrale eingehen. Nun hat sich das Unternehmen verpflichtet, Ex-Kunden zu entschädigen, die seit Ende März 2024 betroffen sind.

Die genauen Konditionen wurden in einem Vergleich zwischen der E.ON Energie Deutschland und dem Verbraucherzentrale Bundesverband geregelt:

  • Wer bei einem Vertragsende ab 1. Mai 2026 nach einem Anbieterwechsel mehr als sechs Wochen auf die Schlussrechnung von E.ON warten muss, erhält 15 Euro.
  • Sollte die Schlussrechnung ein Guthaben von mehr als 500 Euro ergeben, steigt der Entschädigungsbetrag auf 30 Euro.
  • Um die Entschädigung zu erhalten, müssen Betroffene aktiv werden und ein Kontaktformular auf eon.de/verbraucheranfragen ausfüllen.
  • E.ON hat sich verpflichtet, nach dem Absenden des vollständig ausgefüllten Kontaktformulars in der Regel innerhalb von 14 Tagen eine Schlussrechnung zu erstellen und etwaige Guthaben binnen zwei weiterer Wochen auszuzahlen. Hiervon darf nur in eng definierten Ausnahmefällen abgewichen werden.

 

Was gilt für Stromkunden, die in der Vergangenheit zu lang auf Ihre E.ON-Schlussrechnung warten mussten oder noch warten?

Auch sie können Entschädigungen erhalten, sofern sie mehr als sechs Wochen auf die Schlussrechnung warten mussten oder noch warten.

15 Euro erhalten Verbraucher:innen, für die folgendes gilt:

  • Der Strom-Vertrag mit E.ON endete im Zeitraum 20. März 2024 bis einschließlich 30. April 2026.
  • Die Schlussrechnung weist eine Nachzahlung oder ein Guthaben von 500,00 Euro oder weniger aus.
  • Die Betroffenen haben sich bis zum 30. April 2026 wegen der verspäteten Schlussrechnung bei der Verbraucherzentrale beschwert oder sich beraten lassen.

 

30 Euro erhalten Verbraucher:innen, für die folgendes gilt:

  • Der Strom-Vertrag mit E.ON endete im Zeitraum 20. März 2024 bis einschließlich 30. April 2026.
  • Die Schlussrechnung weist ein Guthaben von mehr als 500,00 Euro aus.

 

Weitere 30 Euro erhalten Verbraucher:innen, wenn sie nachweisen, dass sie sich bis zum 30. April 2026 kostenpflichtig von der Verbraucherzentrale haben beraten lassen.

Auch Menschen, die seit Ende März 2024 betroffen sind, können ihre Ansprüche über das Kontaktformular eon.de/verbraucheranfragen anmelden geltend machen.

Vergleichscheck

Die Verbraucherzentrale bietet einen interaktiven Vergleichscheck, mit dem Verbraucher:innen prüfen können, ob und wie viel Geld Ihnen zusteht.

Hintergrund

Seit Jahren beschweren sich fortwährend Verbraucher:innen bei der Verbraucherzentrale, dass E.ON nach einem Anbieterwechsel die Stromschlussrechnung nicht innerhalb von 6 Wochen übermittelt. Dabei ist diese Frist gesetzlich festgelegt.

Der Verbraucherzentrale Bundesverband ist aufgrund der Beschwerden gerichtlich gegen E.ON vorgegangen. Das Landgericht München und die nachfolgenden Instanzen haben der Unterlassungsklage stattgegeben. Das Verfahren wurde im März 2024 rechtskräftig abgeschlossen.

Dennoch hielten die Verbraucherbeschwerden an. Immer wieder ließen sich Verbraucher:innen auch von der Verbraucherzentrale zu ihren rechtlichen Möglichkeiten beraten. Auf Grundlage dieser neuen Beschwerden, leitete der Verbraucherzentrale Bundesverband ein Ordnungsmittelverfahren ein.

Daraufhin nahm E.ON außergerichtliche Gespräche mit dem Verbraucherzentrale Bundesverband auf. Diese Gespräche mündeten in einem Vergleich. Der Vergleich ermöglicht Verbraucher:innen nun, von den beschriebenen Regelungen Gebrauch zu machen.

PM Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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