Herdenschutz statt Wolfsjagd – bereits 89.000 Stimmen gegen Novelle des Bundesjagdgesetzes

Aktuell machen knapp 89.000 Bürgerinnen und Bürger aus ganz Deutschland in einer Online-Petition des NABU gegen die geplante Aufnahme des Wolfs in das Bundesjagdgesetz mobil. Sie fordern Bundesregierung und Bundestag vor der abschließenden Lesung in der morgigen Sitzung (5. März) auf, die Novelle des Bundesjagdgesetzes zu stoppen und stattdessen wirksamen Herdenschutz konsequent auszubauen und vollständig zu finanzieren.  

Die Bundesregierung will den Wolf künftig regulär bejagen lassen – teils auch ohne konkreten Anlass. Die geplante Jagdzeit im Sommer würde vor allem die Welpen betreffen. „Was als Schutz für Weidetiere verkauft wird, ist eine gefährliche Fehlentscheidung. Sie führt uns in eine Sackgasse“, sagt der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle. „Weniger Wölfe führen nicht automatisch zu weniger Nutztierrissen. Denn gestörte Rudelstrukturen durch Abschüsse können sogar zu mehr Rissen führen.“

NABU: Herdenschutz wirkt nachweislich

Gleichzeitig zeigen aktuelle Zahlen, dass die Wolfsrisse 2024 bundesweit um rund 25 Prozent zurückgegangen sind – obwohl es mehr Wölfe gab als zuvor. Grund dafür ist ein verbesserter Herdenschutz durch Elektrozäune, Herdenschutzhunde und fachliche Beratung von Weidetierhaltenden. Somit lenke die Debatte über die Jagd von wirksamen Lösungen ab und wecke falsche Erwartungen. Wissenschaftliche Erkenntnisse belegen: Konflikte können langfristig nur entschärft werden durch konsequente Prävention, wissenschaftsbasiertes Management und eine ehrliche Abwägung gesellschaftlicher Interessen. Dazu passend haben vor einem Monat 20 Expert*innen in einem offenen Brief klargestellt: Gefährdete Arten gehören nicht ins Jagdgesetz.

Mehrheit in Baden-Württemberg unterstützt Wolf  

„Wir brauchen tragfähige Lösungen statt Symbolpolitik“, erklärt auch NABU-Wolfsexpertin Katharina Weinberg, Initiatorin der Petition. „Eine pauschale Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht gefährdet den Artenschutz nicht nur von Wölfen, schafft neue rechtliche Unsicherheiten und hilft Weidetierhaltenden nicht weiter.“ Zudem seien gezielte Entnahmen einzelner auffälliger Tiere bereits nach bestehendem Naturschutzrecht möglich, wie die aktuelle Diskussion um den Hornisgrinden-Wolf im Schwarzwald zeige. Eine generelle Jagdfreigabe sei daher unnötig und führe in die falsche Richtung.

Enssle ergänzt: „Der Wolf ist Teil unserer heimischen Natur. Sein Schutz und seine Rückkehr nach Baden-Württemberg sind ein Erfolg und wird von großen Teilen der Bevölkerung im Land befürwortet. Das belegt die große Zahl der Unterstützer*innen der Wolfs-Petition, aber auch eine aktuelle repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag der Naturschutzverbände NABU und BUND in Baden-Württemberg:  71 Prozent der befragten Menschen begrüßen die Rückkehr des Wolfes.

Einer Novelle des Bundesjagdgesetzes muss der Bundesrat zustimmen. Der NABU Baden-Württemberg fordert die grün-schwarze Landesregierung auf, das klare Signal aus der Bevölkerung aufzunehmen und sich im Bundesrat gegen die geplante Gesetzesnovelle zu positionieren. Zudem sei die Landesregierung gefordert, die rechtswidrige Aufnahme des Wolfs ins Jagdrecht von Baden-Württemberg an Heiligabend durch Minister Peter Hauk zurückzunehmen.

Die bundesweite Wolfs-Petition finden Sie hier: https://weact.campact.de/p/keinWolfImJagdrecht

 

Foto © Heiko Anders

Seit mehr als 125 Jahren begeistert der NABU Menschen dafür, sich für den Schutz unserer Natur einzusetzen. Ihre Unterstützung ermöglicht es uns, das weiterhin zu tun. Erfahren Sie in unserem Newsletter mehr über unsere Arbeit. www.NABU-BW.de

 

PM NABU (Naturschutzbund Deutschland) Landesverband Baden-Württemberg e.V.

Permanentlink zu diesem Beitrag: https://filstalexpress.de/freizeit/203486/herdenschutz-statt-wolfsjagd-bereits-89-000-stimmen-gegen-novelle-des-bundesjagdgesetzes/

Schreibe einen Kommentar