- 1N Telecom schrieb tausende Verbraucher:innen an, um ihnen einen 24-Monats-DSL-Vertrag anzubieten.
- Die Verbraucherzentrale hält einige Vertragsklauseln für unwirksam. Mit einer Sammelklage fordert sie Rückzahlungen an die Geschädigten.
- Betroffene können sich der Klage kostenlos anschließen.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat eine Sammelklage gegen die 1N Telecom GmbH eingereicht. Hintergrund sind mehr als 15.000 Beschwerden, die in den Verbraucherzentralen von Januar 2023 bis Juni 2025 zu dem Telekommunikationsanbieter erfasst wurden. Mit der Klage sollen Betroffene Geld zurückerhalten, das das Unternehmen aus Sicht der Verbraucherzentrale unberechtigt gefordert hat. Betroffene können sich der Klage unkompliziert und kostenlos anschließen, indem sie sich ins Klageregister eintragen.
„Wir gehen wegen tausender Beschwerden gegen 1N Telecom vor. Häufig sind ältere Menschen betroffen, wie viele Beschwerden zeigen. 1N Telecom fordert von Betroffenen jeweils fast 420 Euro. Das halten wir für vollkommen unberechtigt“, sagt Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.
Hintergrund
1N Telecom schrieb Verbraucher:innen mit dem Angebot eines 24-Monats-Vertrags für Festnetz und DSL-Internet an. Viele Betroffene bemerkten erst nach Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, dass sie nicht auf Post der Deutschen Telekom reagiert hatten, sondern einen Vertrag mit einem anderen Anbieter abgeschlossen hatten.
Verhinderten Verbraucher:innen anschließend die Portierung ihrer Telefonnummer, kündigte 1N Telecom den Vertrag, forderte regelmäßig einen Betrag von beinahe 420 Euro und ließ das Geld per Inkasso-Forderung eintreiben. Viele Betroffene haben bereits bezahlt.
Die Verbraucherzentrale hält diese Forderungen für unberechtigt. Mit der Sammelklage will sie gerichtlich feststellen lassen, dass die geltend gemachten Ansprüche unzulässig sind – und bereits gezahltes Geld für Verbraucher:innen zurückholen.
Verbraucher:innen können sich der Klage anschließen, indem sie sich ins Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Das ist unkompliziert und kostenlos.
So gehen Betroffene vor
Um von der Sammelklage zu profitieren, sollten Betroffene laut Verbraucherzentrale folgendes tun:
1. Auf sammelklagen.de/verfahren/1n-telecom mit dem Klage-Check der Verbraucherzentrale online prüfen, ob sie mitmachen können.
2. Den News-Alert der Verbraucherzentrale zur Klage abonnieren, um über den Verlauf des Verfahrens informiert zu werden.
3. Sich beim Bundesamt für Justiz ins Klageregister eintragen
Weitere Tipps der Verbraucherzentrale zur Selbsthilfe finden Betroffene hier
Quelle: Die Auswertungen der Beschwerdestatistik basieren auf der Vorgangserfassung aller 16 Verbraucherzentralen in den insgesamt rund 200 Beratungsstellen in Deutschland. Die Vorgangserfassung stellt die statistische Erfassung aller Verbraucheranliegen dar, die im Rahmen der institutionellen Verbraucherarbeit an die Verbraucherzentralen herangetragen werden. Direkte Rückschlüsse auf die Häufigkeit des Vorkommens bestimmter Verbraucherprobleme in der Gesamtbevölkerung sind daraus jedoch nicht ableitbar. Beschwerden, die die Verbraucherzentralen erreichen, repräsentieren nur einen Bruchteil der tatsächlichen Verbraucherprobleme, da sich nicht alle betroffenen Verbraucher:innen an ihre Verbraucherzentrale wenden.
PM Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.