„Die FDP/DVP-Fraktion verkennt bei der Diskussion um Glyphosat in Wasserschutzgebieten einen wesentlichen Fakt: Ein Großteil unseres lebensnotwendigen Trinkwassers wird aus Oberflächengewässer gewonnen“, erklärt NABU-Landwirtschaftsreferent Jochen Goedecke. Deshalb schreibe das Wasserhaushaltsgesetz von Baden-Württemberg (WHG § 51) Wasserschutzgebiete fest, um „das schädliche Abfließen von Niederschlagswasser sowie das Abschwemmen und den Eintrag von Bodenbestandteilen, Dünge- oder Pflanzenschutzmitteln in Gewässer zu vermeiden“.
„Da auch aus der Landwirtschaft Glyphosat in die Gewässer eingetragen wird, untergräbt die FDP mit ihrer Forderung das Vorsorgeprinzip in Wasserschutzgebieten – das gefährdet den Gesundheitsschutz“, so Goedecke.
„Um gesellschaftlich und wissenschaftlich die Einträge von Pflanzenschutzmitteln besser beurteilen zu können, ist es unabdingbar, deren Einsatz flächengenau festzuhalten und zu veröffentlichen. Hier muss die Politik liefern“, so Goedecke.
Zudem zeigten tausende Landwirtinnen und Landwirte, wie Anbau ohne Glyphosat funktioniert. „Der Verzicht auf chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel ist eine gute Voraussetzung, um den seit 2009 gesetzlich vorgeschriebenen Integrierten Pflanzenschutz zu erfüllen. Die FDP sollte sich dafür einsetzen, dass der Integrierte Pflanzenschutz – wie gesetzlich vorgeschrieben – überall umgesetzt wird und beim Pflanzenschutzmitteleinsatz Transparenz hergestellt wird.“
Weitere Infos: Zulassung und Einsatz von Pestiziden – NABU BW
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PM NABU Baden-Württemberg