Verbraucherzentrale: Influencer-Werbung für ungesunde Lebensmittel verbieten – Social Media kann Ess- und Kaufverhalten beeinflussen

  • Repräsentative Befragung: Große Mehrheit der Verbraucher:innen möchte, dass Influencer:innen beim Bewerben von Produkten oder bei Ernährungsempfehlungen strenger reguliert werden
  • Gut ein Viertel der Verbraucher:innen nutzt Social Media gezielt, um sich über Ernährung zu informieren
  • Verbraucherzentrale: Influencer-Werbung für Ungesundes verbieten

 

Ob fettige Snacks oder überzuckerte Getränke – Influencer:innen machen immer wieder Werbung für ungesunde Lebensmittel. Die deutliche Mehrheit der Verbraucher:innen (72 Prozent) möchte, dass Influencer:innen strenger gesetzlich reguliert werden, wenn sie Produkte bewerben oder Ernährungsempfehlungen geben. Das zeigt eine repräsentative forsa-Befragung im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Der Verband fordert, Influencer-Werbung für ungesunde Lebensmittel zu verbieten.

„Social Media ist voll von unseriösen Ernährungsempfehlungen und Werbung für ungesunde Produkte. Ob fragwürdige Nahrungsergänzungsmittel, die als Wundermittel dargestellt werden oder Werbung für einen überzuckerten Energydrink – Influencerinnen und Influencer können das Essverhalten von Menschen beeinflussen. Junge Menschen sind dafür besonders empfänglich. Wir fordern daher ein Influencer-Werbeverbot für ungesunde Lebensmittel“, so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Social Media als Informationsquelle

Die repräsentative Befragung zeigt: Gut ein Viertel der erwachsenen Verbraucher:innen (26 Prozent) nutzt Social Media gezielt, um sich über Ernährung zu informieren. Davon haben mehr als ein Drittel (36 Prozent) mindestens einmal von Influencer:innen beworbene Ernährungsprodukte gekauft. Knapp jede:r Vierte (23 Prozent) sogar mehrmals. Die deutliche Mehrheit der Verbraucher:innen (72 Prozent) ist der Ansicht, dass Influencer:innen strenger gesetzlich reguliert werden sollten, wenn sie Produkte bewerben oder Ernährungsempfehlungen geben. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands muss die Bundesregierung tätig werden: Influencer:innen sollte verboten werden für Produkte zu werben, die nicht den Nährwertkriterien der Weltgesundheitsorganisation (WHO) entsprechen, also zu viel Zucker, Fett oder Salz enthalten.

„Werbung wirkt. Das zeigen Studien immer wieder. Wir fordern daher: Werbung für Ungesundes hat auf Social Media nichts verloren“, so Pop. „Wir sehen auch immer wieder, dass auf Social Media Nahrungsergänzungsmittel beworben werden, die speziell für Kinder sind. Auch das muss im Sinne des Kinderschutzes verboten werden. Denn viele dieser Mittel sind zu hoch dosiert und bergen Gesundheitsrisiken.“

Influencer-Werbung: Rechtliche Grauzone

Gesundheitsbezogene Werbung für Lebensmittel und Nahrungsergänzungsmittel unterliegen der europäischen Health-Claims-Verordnung und sind damit streng geregelt. Influencer halten sich aber nicht unbedingt an die gesetzlichen Vorgaben. Immer wieder kennzeichnen sie ihre Beiträge nicht als Werbung, machen übertriebene Gesundheitsversprechen oder tarnen Produktwerbung als vermeintlich persönliche Erfahrungsberichte.

„Wenn Influencerinnen und Influencer behaupten, dass sie sich gesünder fühlen, seitdem sie morgens einen speziellen Shake trinken, ist das nicht überprüfbar“, so Pop.

In Deutschland ist die Lebensmittelüberwachung für die Einhaltung der Health-Claims-Verordnung zuständig. Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands muss die Lebensmittelüberwachung die sozialen Medien stärker in den Blick nehmen. Dafür muss sie finanziell und personell gestärkt werden.

Veranstaltungshinweis

Am 22. Januar 2026 findet um 17:00 Uhr das Verbraucherpolitische Forum des Verbraucherzentrale Bundesverbands auf der Grünen Woche statt. Das Thema in diesem Jahr lautet: „App, Like, Snack – Gesunde Ernährungsumgebungen im Digitalen“. Zusammen mit politischen Entscheidungsträger:innen, Vertreter:innen der Wissenschaft und Zivilgesellschaft möchte der Verbraucherzentrale Bundesverband über Herausforderungen und Möglichkeiten von digitalisierten Ernährungsumgebungen diskutieren. Senden Sie uns gerne eine E-Mail an Lebensmittel@vzbv.de zu, wenn Sie Interesse an einer Teilnahme haben.

Methode

Repräsentative Telefonbefragung (12. bis 14. November 2025) von forsa im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands. Basis: 1.002 Personen ab 18 Jahren. Statistische Fehlertoleranz: max. ± 3 Prozentpunkte.

PM Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

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