Nestlé wusste bereits seit mindestens Anfang Dezember von Verunreinigungen in seinen Säuglingsnahrungsprodukten. Das zeigen Recherchen der Verbraucherorganisation foodwatch. In anderen europäischen Ländern, unter anderem in Frankreich, gab es schon vor Wochen Rückrufe von Nestlé-Babynahrung wegen derselben Belastung mit dem Toxin Cereulid. foodwatch kritisierte, es sei daher völlig unverständlich, warum Nestlé in Deutschland erst jetzt, Anfang Januar, einen öffentlichen Rückruf startete. Der Rückruf umfasst mittlerweile 60 Länder weltweit und 800 Produkte aus mehr als zehn Nestlé-Werken. Cereulid kann bei Säuglingen zu Erbrechen und Durchfall führen.
„Warum hat Nestlé erst jetzt, Wochen später, Eltern und Verbraucher:innen in Deutschland gewarnt? Die Salamitaktik des Lebensmittelriesen ist unverantwortlich“, sagte Alina Nitsche von foodwatch.
Die Recherchen zu dem Fall werfen aus Sicht von foodwatch weiterhin Fragen auf:
- Nestlé hatte schon am 9. Dezember die Behörden in den Niederlanden informiert, dass Eigenkontrollen in einem Werk Verunreinigungen mit dem Toxin Cereulid festgestellt hatten. Das hat die niederländische Behörde gegenüber foodwatch schriftlich bestätigt. Weder Nestlé noch die niederländischen Behörden veröffentlichten jedoch einen Rückruf an die Verbraucher:innen – was aus Sicht von foodwatch nicht nachvollziehbar ist.
- Am 12. Dezember stellten die italienischen Behörden eine erste Meldung in dem EU-Behördenportal RASFF ein. Unter anderem in Frankreich gab es zu diesem Zeitpunkt einen Rückruf. Nicht jedoch in Deutschland – obwohl die Produkte auch hier vertrieben wurden.
- Die österreichische Agentur für Ernährungssicherheit wusste nach eigenen Angaben bereits spätestens an Weihnachten von der Kontamination – dennoch gab es auch hier zunächst nur einen sogenannten „stillen Rückruf“ ohne Information an die Verbraucher:innen.
- Erst am 5. Januar startete dann Nestlé unter anderem in Deutschland einen öffentlichen Rückruf.
- Auslöser für die Rückrufe ist laut niederländischen Behörden ein verunreinigter Rohstoff. Weder Nestlé noch die Lebensmittelbehörden konnten bisher jedoch zurückverfolgen, woher der Rohstoff kam. Aus Sicht von foodwatch zeigt dies wieder einmal, dass die eigentlich im EU-Lebensmittelrecht eindeutig vorgeschriebene Rückverfolgbarkeit in der Praxis nicht funktioniert.
Alina Nitsche von foodwatch: „Es ist leider bei fast jedem Lebensmittelskandal immer wieder das Gleiche: Wir Verbraucher:innen werden zu spät und unzureichend informiert und den verantwortlichen Unternehmen drohen kaum Konsequenzen. Wir brauchen klare Veröffentlichungspflichten für Unternehmen und Lebensmittelbehörden. Bei schwerwiegenden Verstößen müssen Sanktionen und Geldstrafen Unternehmen wirklich finanziell weh tun. Bisher kommen Lebensmittelfirmen allzu oft ungestraft oder mit geringfügigen Verwarnungen und relativ kleinen Geldstrafen davon.“
Quellen und weiterführende Informationen:
PM foodwatch e.V.