Rückruf von Nestlé-Babynahrung: foodwatch fordert volle Transparenz und angemessene Strafen bei Lebensmittelskandalen

In dem aktuellen Rückruf von verunreinigter Nestlé-Babynahrung hat foodwatch den Konzern und die zuständige Lebensmittelbehörde aufgefordert, alle Informationen zu veröffentlichen. Es seien noch viele Fragen offen, kritisierte die Verbraucherorganisation. Zum Beispiel, seit wann Nestlé und die Behörden von dem Problem wussten, und welche Maßnahmen ergriffen wurden. Nestlé musste heute mehrere Säuglingsnahrungsprodukte der Marken „Beba“ und „Alfamino“ zurückrufen, weil diese möglicherweise mit dem Toxin Cereulid belastet sind. Bei Babys kann es zu Erbrechen und Durchfall kommen.

„Nestlé behauptet, dass bisher keine Symptome oder Erkrankungen aufgetreten sind, dabei ist das zum jetzigen Zeitpunkt nicht überprüfbar – denn der Rückruf kam erst heute Vormittag“, sagte Alina Nitsche von foodwatch. „Jetzt kommt es darauf an, dass Nestlé alle Informationen zu dem Fall offenlegt, um mögliche Schäden einzudämmen: Wann wurde die Verunreinigung festgestellt und was hat Nestlé unternommen? Alle Informationen müssen auf den Tisch – zumal Nestlé nicht zum ersten Mal mit Problemen auffällt.“

Die Verbraucherorganisation forderte zudem erneut eine Reform des Unternehmensstrafrechts. Bei schwerwiegenden Verstößen müsse es Sanktionen und Geldstrafen für Unternehmen geben, die wirklich finanziell abschrecken. Bisher kämen Lebensmittelfirmen allzu oft ungestraft oder mit geringfügigen Verwarnungen und relativ kleinen Geldstrafen davon. In dem Skandal um illegal gefiltertes Mineralwasser wurde Nestlé 2024 in Frankreich zum Beispiel zu einer Geldstrafe von zwei Millionen Euro verurteilt – bei einem Gewinn von mehr als 11 Milliarden Schweizer Franken braucht der Konzern umgerechnet gerade einmal 99 Minuten, um diese Strafe zu erwirtschaften.

foodwatch wies darauf hin, dass Nestlé mit seinen Babyprodukten nicht zum ersten Mal in der Kritik steht: Bei Labortests wies die Verbraucherorganisation vor einigen Jahren krebsverdächtige Mineralöl-Rückstände in Nestlé-Säuglingsmilch nach, und aktuell muss sich der Konzern einem Verfahren in den USA stellen wegen Schwermetallen in seiner Babynahrung.

In dem aktuellen Fall hat foodwatch Nestlé und die zuständige Behörde in Hessen schriftlich aufgefordert, folgende Fragen zu beantworten:

  • Wann wurde die Kontamination zum ersten Mal festgestellt?
  • In welcher Produktionsstätte hat man die Kontamination festgestellt?
  • Wann hat das Unternehmen die Kontamination der zuständigen Behörde gemeldet?
  • Wurde die Kontamination durch Eigenproben des Unternehmens oder durch behördliche Kontrolle festgestellt?
  • Welche Maßnahmen wurden eingeleitet, abgesehen vom öffentlichen Rückruf?
  • Um welchen Zulieferer handelt es sich, dessen Produkte die Kontamination verursacht haben?

 

Quellen und weiterführende Informationen:

 

PM foodwatch e.V.

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