Mit dem Landesfamilienpass können Familien zahlreiche Ausflugsziele kostenlos oder vergünstigt besuchen. Im kommenden Jahr laden über 140 Angebote zu spannenden gemeinsamen Aktivitäten ein.
Mit dem „Der Landesfamilienpass entlastet Familien ganz konkret und eröffnet Kindern echte Teilhabe vom Museumsbesuch bis zum Freizeitpark. Wir wollen Kindern die Möglichkeit geben, gut aufzuwachsen und aktiv an unserer Gesellschaft teilzuhaben – mit fairen Chancen auch und gerade für benachteiligte Familien. Gerade in schwierigen Zeiten wollen wir Familien positive Erlebnisse ermöglichen, die sonst nicht selten am Geld scheitern. Über 140 Angebote unserer Kooperationspartner laden Familien zu spannenden gemeinsamen Aktivitäten ein“, sagte Sozial- und Integrationsminister Manne Lucha. „Mit dem Landesfamilienpass schaffen wir dafür wertvolle Anregungen und günstige Gelegenheiten.“
Einen Landesfamilienpass können unter anderem Familien beantragen, die mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben.
Landesfamilienpass mit sozialer Komponente
Familien in besonderen Lebenslagen erhalten den Landesfamilienpass schon bei einem kindergeldberechtigten Kind. Dadurch können auch Familien einen Landesfamilienpass erhalten, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, die Kinderzuschlag beziehungsweise Bürgergeld erhalten oder die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Aktuelle Informationen – auch zu den jeweiligen Attraktionen und Angeboten – finden Sie online auf der Website des Sozialministeriums zum Landesfamilienpass. Weitere Auskünfte, etwa zu kommunalen Familienpässen und Ermäßigungen, erhalten Interessierte auch bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.