Silvesterfeuerwerk – Abbrennverbot in der Altstadt

In Geislingen an der Steige ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Fachwerkhäusern als besonders brandgefährdeten Gebäuden streng verboten. Das gilt vor allem für die historische Altstadt, ebenso für alleinstehende Fachwerkgebäude in anderen Bereichen.

Auch Kirchen, Kinder- und Altenheime sowie das Tierheim sind von diesem Verbot betroffen. Verstöße können mit Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafen bis zu 50.000 € geahndet werden. Das Abbrennverbot beruht auf § 23 Abs. 1 der Ersten Sprengstoffverordnung und dient dem Schutz der Gebäude, Menschen und Tiere.

Unsere Altstadt mit ihren einzigartigen Fachwerkhäusern wie dem Alten Zoll, dem Alten Bau, dem Alten Rathaus, dem Kohn’schen Haus und dem Pfarrhaus ist ein wertvolles Kulturerbe und ein Stolz unserer Stadt.

Den besonderen Wert dieser historischen Bauwerke zu erkennen und sie zu schützen, ist eine gemeinsame Verantwortung aller Bürgerinnen und Bürger. Helfen Sie mit, die Gebäude, die Menschen und die Tiere während des Jahreswechsels zu schützen, und genießen Sie einen sicheren und friedlichen Start ins neue Jahr.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und wünschen allen Bürgerinnen und Bürgern einen sicheren und guten Start ins neue Jahr!

PM Stadt Geislingen an der Steige

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