Das Jahresende rückt näher – und damit auch die Vorfreude auf das Feuerwerk zu Mitternacht. Für das Knallen und Raketenzünden gibt es allerdings gesetzliche Regeln, die jeder beachten muss.
So dürfen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen keine pyrotechnischen Gegenstände abgebrannt werden. Das regelt Paragraf 23 Absatz 1 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Besonders brandempfindliche Gebäude sind etwa Häuser mit speziellen Dachmaterialien wie zum Beispiel Reet oder Stroh, Häuser mit hohem Holzanteil wie etwa Fachwerkhäuser, Anlagen mit brennbaren Flüssigkeiten, zum Beispiel Tankstellen oder Gastanks, Lagerorte für entzündliche Materialien wie Wertstoff- oder Recyclinghöfe, landwirtschaftliche Betriebe mit entsprechenden Lagerbeständen oder Reitställe sowie Störfallbetriebe. Das sind Betriebe, in denen Gefahrstoffe gelagert oder verarbeitet werden, die besonders brandgefährlich sind.
Das bedeutet, dass im Umfeld solcher Gebäude oder Anlagen auch an Silvester und Neujahr grundsätzlich keine Feuerwerksartikel genzündet werden dürfen. Die Stadtverwaltung bittet die Bevölkerung, sich dringend an diese Regelung zu halten.
PM Stadtverwaltung Göppingen