Sammelklage: Intransparente Stornogebühr bei Lebensversicherung der Debeka – Verbraucherzentrale geht von Zehntausenden Betroffenen aus, die bei Kündigung ihrer Police unzulässige Gebühren gezahlt haben

  • Die Verbraucherzentrale klagt gegen die Debeka wegen aus ihrer Sicht unzulässiger Stornoabzüge bei Lebens- und Rentenversicherungen.
  • Betroffene können sich voraussichtlich Anfang 2026 der Sammelklage anschließen
  • Verbraucher:innen haben häufig unzulässige Stornogebühren im vierstelligen Bereich gezahlt

 

Die Debeka hat nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Zehntausenden Verbraucher:innen zu viel Geld abgenommen. Ihr Stornoabzug bei gekündigten Lebens- oder Rentenversicherungen beruhte auf einer rechtswidrigen Klausel, so die Auffassung der Verbraucherzentrale. Ein Urteil des Oberlandesgericht Koblenz bestätigt diese Auffassung. Mit einer Sammelklage setzt sich der Verbraucherzentrale Bundesverband zusammen mit der Verbraucherzentrale Hamburg jetzt dafür ein, dass Betroffene ihr Geld zurückerhalten. Häufig geht es um vierstellige Beträge.

„Es ist unzumutbar, Verbraucherinnen und Verbraucher bei einer Kündigung ihrer Lebensversicherung zusätzlich mit einer intransparenten Stornogebühr zu belasten. Die Verbraucherzentrale setzt sich dafür ein, dass Betroffene ihr Geld zurückbekommen“, so Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Intransparente Berechnung des Stornoabzugs

Aus Sicht des Verbraucherzentrale Bundesverbands ist eine Storno-Klausel in den Vertragsbedingungen des Anbieters unzulässig, weil sie intransparent ist. Verbraucher:innen können demnach bei Vertragsabschluss nicht abschätzen, wie stark die Auszahlung bei einer Kündigung der Versicherungspolice gekürzt wird.
Ein erstes Gerichtsurteil des Oberlandesgerichts Koblenz bestätigt diese Einschätzung (Az. 2 UKl 1/23). Dieses hat die Verbraucherzentrale Hamburg erstritten. Das Urteil untersagt der Debeka die Verwendung der strittigen Klausel, es ist aber noch nicht rechtskräftig.

Wenn die Klausel unzulässig ist, muss die Debeka den betroffenen Versicherten die entsprechende Stornogebühr zurückzahlen. Hier setzt die Sammelklage (Musterfeststellungsklage) des Verbraucherzentrale Bundesverbands vor dem Oberlandesgericht Koblenz an: Sie bündelt die Ansprüche von Versicherten und will sie gerichtlich feststellen lassen.

Für Betroffene geht es häufig um vierstellige Beträge

Häufig geht es um vierstellige Beträge, wie dieses reale Beispiel zeigt: Ein Verbraucher wollte im Jahr 2023 zwei Verträge kündigen. Der Rückkaufswert der Versicherungen betrug laut Debeka insgesamt rund 12.500 Euro. Ohne Stornoabzug wären es rund 15.600 Euro gewesen, also 3.100 Euro mehr. Die Verbraucherzentrale geht auf Basis von Geschäftsberichten davon aus, dass es Zehntausende Betroffene gibt.

Sammelklage schützt Ansprüche vor Verjährung

Die Sammelklage hemmt die Verjährung der Ansprüche von Betroffenen. Wer sich anschließt, kann sich so die Erstattung der seit dem Jahr 2022 fällig gewordenen Stornoabzüge sichern. Zusätzlich will die Verbraucherzentrale gerichtlich feststellen lassen, dass selbst frühere Abzüge nicht verjährt sind.

Wie können sich Betroffene der Sammelklage anschließen?

Noch ist eine Beteiligung an der Sammelklage nicht möglich. Zunächst muss das Bundesamt für Justiz das Klageregister öffnen. Das wird voraussichtlich Anfang 2026 geschehen.

Schon jetzt können sich Betroffene auf www.sammelklagen.de/verfahren/debeka für den News-Alert der Verbraucherzentrale anmelden. Dann erhalten sie E-Mails zum Verlauf des Verfahrens. Dadurch erfahren sie zum Beispiel, wann und wie sie sich ins Klageregister eintragen können.

Wer kann profitieren?

Von der Sammelklage können Verbraucher:innen profitieren, die in den vergangenen Jahren eine Lebens- oder Rentenversicherung bei der Debeka gekündigt haben und einen Stornoabzug hinnehmen mussten.

Weitere Informationen zum Thema Stornoabzug der Debeka finden Verbraucher:innen auf der Internetseite der Verbraucherzentrale Hamburg.

Sammelklage wird als Musterfeststellungsklage geführt

Der Verbraucherzentrale Bundeszentrale Bundesverband führt die Sammelklage als Musterfeststellungsklage.

Diese Klageart hilft Betroffenen, ihre finanziellen Ansprüche leichter durchzusetzen. Zentrale Fragen werden für alle beteiligten Betroffenen einheitlich geklärt.

Wenn eine Musterfeststellungsklage erfolgreich ist, zahlen Unternehmen zum Teil von sich aus eine Entschädigung an die Betroffenen. Geschieht das nicht, können sich die an der Klage beteiligten Verbraucher:innen auf das Urteil berufen und selbst ihren Anspruch einklagen. Sie müssten dann nicht mehr beweisen, dass das Verhalten des Anbieters rechtswidrig war.

PM Verbraucherzentrale Bundesverband

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