Rechtsgutachten: Verbot von Bezeichnungen wie „Veggie-Wurst“ verstößt gegen EU-Recht

Das vom Europäischen Parlament geforderte Verbot von Begriffen wie „Wurst“, „Schnitzel“ oder „Burger“ für pflanzliche Produkte ist nicht vereinbar mit dem EU-Lebensmittelrecht. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten im Auftrag von foodwatch. Die Verbraucherorganisation forderte Bundesernährungsminister Alois Rainer auf, sich in Brüssel klar gegen die Pläne zu stellen. Das Europaparlament hatte Anfang Oktober für das Verbot gestimmt, am Mittwoch gehen die „Trilog“-Verhandlungen zwischen Parlament, Kommission und Mitgliedsstaaten weiter.

„Ein EU-Verbot von ‚Tofuwürstchen‘ oder ‚Seitanschnitzel‘ ist nicht nur unsinnig, sondern auch rechtswidrig. Minister Rainer muss diesen Unsinn in Brüssel stoppen“, forderte foodwatch-Geschäftsführer Dr. Chris Methmann. „Unsere Politiker:innen in Brüssel und Berlin sollten sich für eine verständliche und ehrliche Lebensmittelkennzeichnung einsetzen – nicht für Sprachverbote, die nur der Fleischindustrie nützen. Niemand kauft versehentlich Tofuwürstchen, weil er glaubt, es seien Rinderknacker.“

Das Rechtsgutachten stützt sich auf die sogenannte EU-Lebensmittelinformationsverordnung und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Oktober 2024. Der EuGH hat darin klargestellt: Staaten können zwar Bezeichnungen für bestimmte Lebensmittel festlegen – sie dürfen aber nicht einfach Produktnamen verbieten, ohne vorher zu definieren, welche Bezeichnungen stattdessen gelten. Das eindeutige Fazit des foodwatch-Gutachtens: „Solange es keine klar definierten (rechtlich vorgeschriebenen) Bezeichnungen für vegane und vegetarische Lebensmittel gibt – bzw. keine ausschließende Definition, die besagt, dass nur Fleisch als Steak, Wurst, Schnitzel bezeichnet werden darf, widersprechen Verbote, die sich auf die Nutzung einzelner Begriffe wie Steak oder Wurst für vegane oder vegetarische Fleischersatzprodukte beziehen, der Rechtsprechung des EuGH.“

Die konservative Europäische Volkspartei (EVP) hatte den Verbotsantrag im EU-Parlament eingebracht. Demnach sollen Begriffe wie „Würstchen“, „Schnitzel“ oder „Burger“ nur noch für Fleischprodukte erlaubt sein, weil die Verbraucher:innen angeblich verwirrt seien. foodwatch kritisierte dies jedoch als vorgeschobenen Grund: In Wirklichkeit fühlen sich die wenigsten Verbraucher:innen getäuscht, und eine klare Mehrheit lehnt ein Verbot ab, wie eine repräsentative forsa-Umfrage im Auftrag von foodwatch zeigt.

Anders gelagert ist im Übrigen der Fall Milch: Die EU hat klar definiert, dass nur Kuhmilch so bezeichnet werden darf. Pflanzliche Produkte müssen zum Beispiel „Hafer-Drink“ heißen. Der Vorschlag des Europaparlaments scheitert aber daran, eine klare und widerspruchsfreie Definition von Begriffen wie Wurst oder Schnitzel zu formulieren.

Quellen und weiterführende Informationen:

 

PM foodwatch e.V.

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