Die letzten Wochen des Jahres bieten noch Gestaltungsmöglichkeiten, um die Steuerlast für 2025 zu optimieren. Hier die wichtigsten Tipps:
1. Investitionen und Ausgaben vorziehen
Führen Sie geplante Investitionen, Reparaturen oder Anschaffungen noch im Dezember 2025 durch. Bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) wirken sich Ausgaben im Jahr der Zahlung steuermindernd aus. Besonders bei größeren Investitionen kann dies mehrere tausend Euro Steuern sparen.
2. Zahlungsfluss optimieren
Bei EÜR gilt das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Ziehen Sie Ausgaben ins laufende Jahr vor und verschieben Sie wenn möglich Einnahmen ins neue Jahr. Erstellen Sie Rechnungen für erbrachte Leistungen erst Anfang Januar 2026, wenn der Zahlungseingang dann erfolgt.
3. Private Krankenversicherung vorausbezahlen
Zahlen Sie Beiträge zur privaten Kranken- und Pflegeversicherung im Voraus. Der dreifache Jahresbeitrag ist als Vorauszahlung zusätzlich steuerlich absetzbar und kann die Steuerlast erheblich senken.
4. Geschenke an Geschäftspartner
Die Freigrenze für Geschenke an Geschäftspartner liegt seit 2024 bei 50 Euro pro Person und Jahr (zuvor 35 Euro). Achten Sie darauf, alle Geschenke ordnungsgemäß zu dokumentieren und die Namen der Beschenkten sowie den Anlass zu notieren.
5. Arbeitszimmer absetzen
Wenn Sie ein häusliches Arbeitszimmer nutzen, das den Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit bildet, können Sie alle Kosten vollständig als Betriebsausgaben absetzen. Dazu zählen anteilige Miete, Nebenkosten, Renovierungskosten und Einrichtung.
6. Rückstellungen bilden und Investitionsabzugsbetrag nutzen
Bilanzierungspflichtige Unternehmen sollten prüfen, ob Rückstellungen für absehbare Risiken oder Verpflichtungen gebildet werden können. Dies reduziert den Gewinn und damit die Steuerlast.
Planen Sie für die kommenden Jahre größere Investitionen? Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Sie bis zu 50% der geplanten Anschaffungskosten bereits im laufenden Jahr gewinnmindernd geltend machen.
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