Neben einem Produkt, das lediglich einen formalen Mangel aufwies, wiesen die restlichen 19 beanstandeten Reflektorbänder sowohl technische als auch formale Mängel auf. Der weitere Verkauf dieser Produkte ist mittlerweile seitens der Hersteller eingestellt beziehungsweise wurde durch das Löschen der Online-Angebote gestoppt.
Im Rahmen der technischen Prüfungen wurden der Rückstrahlwert, also wie stark das Licht reflektiert wird, bestimmt, und die Fläche des reflektierenden Materials gemessen. Die formale Prüfung umfasste neben der Kennzeichnung und der Gebrauchsanleitung auch die Prüfung, ob im Rahmen des sogenannten Konformitätsbewertungsverfahrens eine Baumusterprüfung durchgeführt wurde. Bei einer Baumusterprüfung handelt es sich um eine Art Test, bei dem das Produkt von einer unabhängigen Prüfstelle überprüft wird, um sicherzustellen, dass es die gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Sie stellt damit einen wichtigen Schritt dar, um sicherzustellen, dass Produkte sicher und funktionstüchtig sind, bevor sie an Verbraucher verkauft werden.
Bei der Überwachungsaktion wurde festgestellt, dass an fast der Hälfte der Produkte keine CE- Kennzeichnung angebracht war und das Konformitätsbewertungsverfahren nicht durchgeführt wurde. Nach den Ergebnissen dieser Stichprobe ist zu vermuten, dass ein großer Teil der auf dem Markt bereitgestellten Ware weder eine CE-Kennzeichnung, noch eine gültige EU-Baumusterprüfbescheinigung aufweisen. Dies zeigt, dass vielen produktverantwortlichen Wirtschaftsakteuren weiterhin nicht bewusst ist, dass es sich bei Reflektorbändern um Persönliche Schutzausrüstung handelt, die – sofern sie den gesetzlichen Anforderungen entspricht – zur Sicherheit der Verbraucherinnen und Verbraucher beitragen kann.
Aus Verbrauchersicht sollte beim Kauf von Reflektorbändern bzw. allgemein Persönlicher Schutzausrüstung darauf geachtet werden, dass auf dem Produkt der Name und die Anschrift eines in der EU ansässigen Wirtschaftsakteurs und die vorgeschriebene CE-Kennzeichnung angebracht ist und dass eine Anleitung in deutscher Sprache mit den relevanten Hinweisen zur Benutzung, zum Beispiel die Art der Verwendung, Reinigung und Lebensdauer vorliegt. Fehlen bereits diese formalen Angaben, ist nach Erfahrung des Regierungspräsidiums Tübingen häufig mit weiteren Mängeln zu rechnen.
Hintergrundinformationen:
Die Abteilung 11 – Marktüberwachung – des Regierungspräsidiums Tübingen hat die landesweite Aufgabe, die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen an die Sicherheit, umweltgerechte Gestaltung sowie die Leistung von Produkten und Chemikalien zu überwachen. Eine weitere Aufgabe besteht in der Überprüfung von Informations- und Kennzeichnungspflichten (zum Beispiel Energieverbrauchskennzeichnung). Im Rahmen ihrer Aufgabenerledigung prüfen die Mitarbeitenden relevante Unterlagen und veranlassen gegebenenfalls physische Tests und Laborprüfungen der Produkte. Die Marktüberwachung trägt mit ihrer Arbeit dazu bei, dass Wirtschaftsakteure den gesetzlichen Anforderungen bei der Bereitstellung von Produkten und Erzeugnissen im sogenannten Non-Food-Bereich nachkommen.
Weitergehende Informationen zur Produktsicherheit können der Internetseite entnommen
werden: Sichere Produkte – Regierungspräsidium Tübingen
PM Regierungspräsidium Tübingen