Baden-Württembergs Artenschwund wirksam begegnen – ambitionierten nationalen Plan zur Wiederherstellung der Natur entwickeln und umsetzen

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Heute (26.3.) startet die Agrarministerkonferenz (AMK) unter dem Vorsitz von Baden-Württembergs Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Der NABU nimmt das Treffen zum Anlass für einen eindringlichen Appell an Bund und Länder: „Mit 1,6 Millionen Hektar sind rund 45 Prozent der Landesfläche im Südwesten landwirtschaftlich genutzt. Die Landwirtschaft ist aufgrund ihrer Flächenwirksamkeit aktuell der wichtigste Hebel, um das Artensterben bei uns zu stoppen. Baden-Württemberg ist gesetzlich dazu verpflichtet, seinen Teil zur Wiederherstellung der Natur beizutragen und ihr auch auf bewirtschafteten Flächen, wie Äckern und Wiesen, wieder mehr Raum zu geben“, betont Johannes Enssle, Landesvorsitzender des NABU Baden-Württemberg.
Naturwiederherstellung ins Zentrum rücken
Der NABU fordert Bund und Länder auf, die Umsetzung der Naturwiederherstellungsverordnung („Nature Restoration Law”) mit Nachdruck voranzutreiben. Die Verordnung ermögliche, Natur und Landwirtschaft in Einklang zu bringen und Deutschland als Vorreiter in Europa zu positionieren. „Herr Hauk, setzen Sie sich bitte gemeinsam mit ihrem Agrar-Kollegium für eine wirkungsvolle Wiederherstellung der Natur ein. Damit die Maßnahmen wirken, müssen sie solide finanziert und wissenschaftlich fundiert sein. Auch der Bundesregierung rät der NABU eine zielstrebige Umsetzung der Richtlinie, denn nur so wird sie ihre selbstgesetzten Ziele zu Klima- und Naturschutz erfüllen können. Viele Betriebe bewirtschaften schon heute ihre Flächen naturverträglich. Pilotprojekte liefern wertvolle Erkenntnisse. Diese Erfahrungen gilt es, im nationalen Wiederherstellungsplan in wirksame und praxistaugliche Lösungen zu gießen. An Fakten mangelt es uns nicht, wir kennen die Lösungen, nur muss jetzt gehandelt werden”, erklärt NABU-Landwirtschaftsreferent Jochen Goedecke.
Was kostet der Schutz von Feldlerchen?
Aktuell fließen 31 Prozent des gesamten Haushaltsbudgets der EU in die Landwirtschaft – ohne eine wirkliche Lenkungswirkung. „Wer naturverträglich wirtschaftet, hilft dabei, das Artensterben zu stoppen und braucht den finanziellen Rückhalt der Politik. Landwirtinnen und Landwirte müssen für produktionsintegrierte Naturschutz-Maßnahmen ausreichend honoriert werden“, so Goedecke.
Ein Beispiel aus dem Südwesten ist die Maßnahme FAKT E13.2, „Erweiterter Drillreihenabstand mit blühender Untersaat in Getreide“: Die Maßnahme fördert Insekten, Bodenlebewesen und am Boden brütende Vögel, wie die Feldlerche, gleichermaßen. Die Bestände des Feldvogels sind im Südwesten seit 1995 um 75 Prozent eingebrochen. Aktuell ist die Fördermaßnahme mit 230 Euro je Hektar aber stark unterfinanziert. Um die Ertragseinbußen zu kompensieren, müsste der Fördersatz mehr als doppelt so hoch sein. Goedecke: „Wir fordern die AMK auf, die Agrarmittel zielgerichtet den Landwirtinnen und Landwirten zukommen zu lassen, die im gesellschaftlichen Interesse auf chemisch-synthetische Pestizide verzichten, die das Grundwasser nicht mit Nitrat verschmutzen und die naturverträglich wirtschaften.”
Foto (Kathy Büscher, NABU Rinteln): Feldlerche
NABU Baden-Württemberg