„WOW“ und „Sky Stream“ verwenden geeignete Jugendschutzprogramme

„WOW“ und „Sky Stream“ setzen Jugendschutzprogramme ein, die den deutschen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG hat der Freiwilligen Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter (FSM) die Jugendschutzfunktionen ihrer Plattformen zur Prüfung vorgelegt. Die FSM beurteilte die Funktionen als geeignete Jugendschutzprogramme im Sinne des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages (JMStV). Die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) bestätigte diese Beurteilung.

Dr. Marc Jan Eumann, Vorsitzender der KJM: „55 Prozent der Jugendlichen zwischen 12 und 19 Jahren schauen täglich Online-Videos. Altersgerechte Schutzeinstellungen sind dabei maßgeblich.
Die Eignungsbeurteilung der Jugendschutzprogramme von Sky sind ein sehr gutes Beispiel dafür, dass das System der regulierten Selbstregulierung funktioniert.“

Martin Drechsler, Geschäftsführer der FSM: „Mit ‚Sky Stream‘ und ‚WOW‘ bietet unser Mitgliedsunternehmen ein breites Streaming-Erlebnis für die ganze Familie. Die Jugendschutzfunktionen der Angebote wurden von der FSM begutachtet und für geeignet befunden. Alle Inhalte sind mit Alterskennzeichen versehen. Gesichert durch eine Jugendschutz-PIN können Eltern die Nutzung des Angebots durch ihre Kinder individuell steuern – ein wichtiger Beitrag zu sicherem Streaming und bewusster Mediennutzung zu Hause.“

„Sky Stream“ ermöglicht Abonnent*innen, den Kundenaccount mit einer Altersbeschränkung zu versehen. Für Inhalte mit einer Altersfreigabe 0, 6, 12, 16 und 18 kann festgelegt werden, ob diese frei zugänglich sein sollen. Mit Hilfe der im Registrierungsprozess vergebenen Jugendschutz-PIN können Altersbeschränkungen aktiviert und Inhalte freigeschalten werden. Neben der Altersbeschränkung des Accounts kann ebenfalls eine App-Sperre aktiviert werden, durch die die PIN beim Aufrufen von Apps von Drittanbietern abgefragt wird.

Für „WOW“ (ehemals „Sky Ticket Version 1.4“) legt Sky eine neue Version seines Jugendschutzprogramms vor. „WOW“ ermöglicht Abonnent*innen, den Kundenaccount mit einer Altersbeschränkung zu versehen. Die Nutzung nicht altersangemessener Einzeltitel wird durch eine vierstellige PIN freigegeben, welche im Rahmen der Registrierung eingerichtet wird. Die Altersbegrenzung ist standardmäßig deaktiviert und kann während der Registrierung bzw. jederzeit vorgenommen werden.

Im Rahmen der regulierten Selbstregulierung hat die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die Rechtmäßigkeit der FSM-Entscheidungen überprüft und keine Überschreitung des Beurteilungsspielraums festgestellt. Damit bietet die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG den Nutzer*innen von „WOW“ und „Sky Stream“ zwei als geeignet beurteilte Jugendschutzprogramme für geschlossene Systeme an.

Hintergrund: Gemäß den gesetzlichen Regularien sind die anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle für die Eignungsprüfung von Jugendschutzprogrammen zuständig. Die KJM überprüft anschließend, ob die Selbstkontrolleinrichtung die rechtlichen Grenzen ihres Beurteilungsspielraums eingehalten hat.
PM Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) die medienanstalten Gemeinsame Geschäftsstelle

 

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