Europäisches Amtshilfe-Netzwerk stärkt Verbraucherschutz: Deutschland meldet am häufigsten – Mangelhafte Kennzeichnung im Fokus

2024 haben die Behörden im Europäischen Netzwerk für Amtshilfe und Zusammenarbeit (AAC) über 3.200 Meldungen zu Verstößen entlang der Agrar- und Lebensmittelkette ausgetauscht. Das ist ein neuer Höchststand, wie das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) mitteilt.

Fast jede dritte Meldung im AAC-System wurde von deutschen Behörden versendet (1024 Meldungen). Damit liegt Deutschland 2024 das vierte Jahr in Folge an der Spitze der meldenden Staaten. 453 Meldungen wurden von europäischen Behörden an Deutschland adressiert.

53 Prozent der gemeldeten Verstöße mit Deutschlandbezug betrafen fehlerhafte Kennzeichnungen. Eine nicht konforme Zusammensetzung der Produkte war für 15 Prozent der Meldungen ausschlaggebend. Ein weiteres Problem stellten fehlerhafte Verarbeitungs- oder Lagerungsbedingungen dar. Sie waren 2024 der Grund für vier Prozent aller Meldungen.

„Es ist eine sehr gute Entwicklung, dass die AAC-Plattform immer stärker genutzt wird“, freut sich Dr. Jan Hoffbauer, Leiter des Referats Warn- und Informationssysteme im BVL. „Die steigende Zahl der ausgetauschten Meldungen zeigt, dass das AAC einen wichtigen Beitrag dabei leistet, Rechtsverstöße zu bekämpfen, Vorschriften durchzusetzen und damit den gesundheitlichen Verbraucherschutz in Deutschland und Europa zu stärken“.

Seit 2024 sind zwei weitere Behörden-Netzwerke auf der digitalen Amtshilfe-Plattform aktiv. Für den grenzüberschreitenden Informationsaustausch zum Thema Heimtiere wurde das Pet Animal Network (PAN) installiert. Zu Belangen des Tierschutzes tauschen sich die Behörden im Animal Welfare Network (AWN) aus. Die beiden neuen Netzwerke tragen wesentlich zur Verbesserung der Gesundheit und des Wohlergehens von Haus- und Nutztieren in Europa bei.

Weiterführende Informationen

Ausführliche Informationen zum Europäischen Netzwerk für Amtshilfe und Zusammenarbeit (AAC) sowie zu seiner Einbettung in das europäische Warn- und Kooperationsnetzwerk (Alert and Cooperation Network – ACN) hat das BVL in einer Fachmeldung zusammengestellt. Sie ist über folgenden Link abrufbar:

www.bvl.bund.de/aac_2023-2024

Über das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Das BVL ist eine eigenständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Es ist für die Zulassung von Pflanzenschutzmitteln, Tierarzneimitteln und gentechnisch veränderten Organismen in Deutschland zuständig. Im Bereich der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit übernimmt es umfassende Managementaufgaben und koordiniert auf verschiedenen Ebenen die Zusammenarbeit zwischen dem Bund, den Bundesländern und der Europäischen Union.

 

PM Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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