Krankheitskeime in Räucherlachs – Empfindliche Verbrauchergruppen sollten auf Verzehr verzichten

Für das amtliche Zoonosen-Monitoring wurde kaltgeräucherter, geschnittener Lachs aus dem Einzelhandel auf Listerien (Listeria monocytogenes) untersucht. Dabei wurden in den Proben potenzielle gesundheitsgefährdende Keime gefunden. Im Vergleich zum Zoonosen-Monitoring 2011 wurden deutlich seltener kritische Keimkonzentrationen und auch niedrigere Werte gemessen. Vor allem ältere und immungeschwächte Menschen sowie Schwangere sollten dennoch auf den Konsum von Räucherlachs verzichten.

Räucherlachs ist eine bedeutende Quelle für Infektionen von Menschen mit Listeria monocytogenes. Daher wurden im Rahmen des Zoonosen-Monitorings 2023 insgesamt 354 Proben von kaltgeräuchertem, geschnittenem Lachs auf diesen Krankheitserreger getestet. Bei vorverpackten Produkten wurden die Proben zum Ende des Verbrauchsdatums untersucht. Das Ergebnis: In 8,2 Prozent der Proben wurden Listeria monocytogenes nachgewiesen. Eine Probe (0,3 Prozent) wies mit 170 Kolonie bildenden Einheiten pro Gramm (KbE/g) einen Keimgehalt oberhalb des Grenzwerts von 100 KbE/g für verzehrfertige Lebensmittel auf.

„Die deutlich geringere Keimkonzentration sowie die geringere Zahl der kritischen Proben ist eine gute Entwicklung“, bemerkt der Vorsitzende der Länderarbeitsgemeinschaft Verbraucherschutz (LAV) Gerhard Zellner. Da aber dennoch in mehr als acht Prozent der Proben Listerien nachgewiesen worden seien, sei ein Verzehr von Räucherlachs für Risikogruppen nicht zu empfehlen.

Verbraucherinnen und Verbraucher sollten Räucherlachs möglichst nur kurze Zeit lagern, da sich Listerien auch bei Kühlschranktemperatur vermehren können. Auf keinen Fall sollte das Produkt nach Ablauf des Verbrauchsdatums verzehrt werden.

Hintergrund

Die Listeriose ist eine der lebensmittelbedingten Infektionen mit der höchsten Sterblichkeit in der Europäischen Union. Insbesondere bei älteren und immungeschwächten Menschen kann eine Infektion mit Listerien schwere Verlaufsformen annehmen. Bei Schwangeren kann sie zu einer Schädigung des ungeborenen Kindes, bis hin zu einer Früh- oder Totgeburt führen.

Weiterführende Informationen

 

PM Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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