Acrylamid hat sich in Tierversuchen als krebserregend und erbgutverändernd erwiesen. Daher sollte die Aufnahmemenge durch Nahrungsmittel so gering wie möglich gehalten werden. Acrylamid kann beispielsweise auch in Trockenobst vorhanden sein, weil ein geringer Wassergehalt die Bildung dieses Stoffes fördert. Die Datenlage zu getrockneten Früchten war bislang unzureichend. Daher wurde im Monitoring 2023 getrocknetes Steinobst auf Acrylamid untersucht. Die Befunde zeigen deutliche Unterschiede zwischen den Obstsorten.
Das Monitoring umfasste 252 Proben getrocknetes Steinobst. Dabei handelte es sich um Aprikosen, Datteln, Pflaumen und Kirschen. In 152 Proben war Acrylamid quantifizierbar.
Von den 99 untersuchten Aprikosenproben waren 62 geschwefelt und 36 ungeschwefelt. Bei einer Probe lagen dazu keine Angaben vor. Die Schwefelung soll verhindern, dass sich die orangefarbenen Aprikosen bei der Trocknung braun färben. Die Befunde legen nahe, dass die antioxidative Wirkung der Schwefelung die Bildung von Acrylamid zu hemmen scheint. Während bei den geschwefelten Aprikosen nur 8 von 62 Proben quantifizierbare Mengen dieses Stoffs enthielten, wurden bei den ungeschwefelten Aprikosen in 35 von 36 Proben Acrylamid in quantifizierbaren Gehalten nachgewiesen.
Auch die untersuchten getrockneten Pflaumen wiesen ähnliche Acrylamidgehalte auf wie die ungeschwefelten Aprikosen und die Datteln. Hier konnte in 64 von 73 Proben Acrylamid quantifiziert werden. Ähnlich unauffällig wie die geschwefelten Aprikosen erwiesen sich die getrockneten Kirschen. Nur 3 von 13 Proben enthielten quantifizierbare Mengen an Acrylamid.
„Die Ergebnisse zeigen, dass auch Trockenobst teilweise recht hohe Acrylamidgehalte aufweisen kann“, stellt Friedel Cramer, Präsident des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) fest und betont: „Die im Monitoring gewonnenen Daten bilden eine gute Grundlage, um Richtwerte für Acrylamid in getrocknetem Obst zu erarbeiten und damit die Gesamtbelastung der Bevölkerung weiter zu senken“.
Weiterführende Informationen
- Bericht zum Monitoring 2023: www.bvl.bund.de/monitoring
PM Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)