- Seit 2022 müssen große Onlinehändler Kundinnen und Kunden beim Kauf bestimmter Elektrogeräte fragen, ob sie ein ähnliches Altgerät kostenlos zurückgeben wollen
- DUH hatte Missachtung der Abfragepflicht durch Lidl, Ikea und Hornbach aufgedeckt und geklagt – laufende Verfahren gegen weitere große Onlinehändler
- DUH fordert konsequente Überprüfung der Informationspflichten durch Vollzugsbehörden und Nachbesserungen im Elektrogesetz
Nach Klagen der Deutschen Umwelthilfe (DUH) wurden die Onlinesparten von Lidl (Lidl Digital Deutschland GmbH & Co. KG), Ikea (Ikea Deutschland GmbH & Co. KG) und Hornbach (Hornbach Baumarkt AG) vor den Landgerichten Heilbronn, Frankfurt am Main und Landau in der Pfalz dazu verpflichtet, Verbraucher beim Kauf bestimmter Elektrogeräte nach der Absicht zur kostenlosen Rückgabe eines ähnliches Altgerätes zu fragen. Bei vorausgegangenen Tests der DUH hatten diese Unternehmen, die seit fast zwei Jahren bestehende gesetzliche Pflicht missachtet. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.
Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin: „Es ist ein Armutszeugnis, dass die Onlinehändler Lidl, Ikea und Hornbach erst gerichtlich dazu gezwungen werden müssen, der gesetzlichen Abfragepflicht zur kostenlosen Rücknahme von Elektroschrott nachzukommen. Dieses Urteil ist ein Warnschuss an alle anderen Onlinehändler. Es ist nicht hinnehmbar, dass Unternehmen Verbraucherinnen und Verbraucher über ihre Rechte zur Entsorgung von Elektroschrott im Unklaren lassen, auf Kosten von Klima und Umwelt. Wir fordern die Vollzugsbehörden der Bundesländer auf, die Umsetzung der Informations- und Rücknahmepflichten zu kontrollieren und Verstöße konsequent zu sanktionieren.“
Das Landgericht Landau in der Pfalz führte in seiner Urteilsbegründung (AZ HK O 14/24) zum Fall Hornbach aus, dass es keinesfalls ausreiche, ausgediente Elektrogeräte nur in den stationären Filialen zurückzunehmen. Nach dem Willen des Gesetzgebers sei die Information über die kostenlose Rückgabemöglichkeit eines Altgerätes beim Onlinekauf eines Neuproduktes erforderlich, um Verbrauchern die Entscheidung zu ermöglichen, ob sie ein Altgerät unentgeltlich an den Verkäufer zurückgeben möchten. Weil vor allem die Rücknahme großer Elektrogeräte einen erheblichen Aufwand darstelle, würden sich Onlinehändler, die Verbraucherinnen und Verbraucher diese kostenlose Entsorgungsoption vorenthalten, zu Unrecht einen Vorteil verschaffen und wettbewerbswidrig handeln.
Damit in Zukunft alle Onlinehändler die Information und Rücknahme von Elektroschrott rechtmäßig durchführen, fordert die DUH von Bundesumweltministerin Lemke Nachbesserungen im Elektrogesetz: Die Abfrage zur kostenlosen Rücknahme von Elektroschrott sollte unabhängig von der Größe durch jeden Onlinehändler erfolgen müssen, und die verbraucherfreundliche Ausgestaltung durch konkrete Anforderungen, beispielsweise zur Platzierung und Sichtbarkeit von Informationen, sichergestellt werden.
Thomas Fischer, DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft: „Wie wichtig es ist, dass auch Onlinehändler Verantwortung für die ordnungsgemäße Rücknahme und Entsorgung von Elektroaltgeräten übernehmen, belegt die erschreckend niedrige Sammelquote von deutschlandweit knapp 30 Prozent. Das ist weniger als halb so viel wie die gesetzlich vorgesehenen 65 Prozent. Angesichts von Klimakrise, Rohstoffmangel und Umweltzerstörung ist das eine verheerende Entwicklung. Solange Vollzugsbehörden und Politik untätig bleiben, werden wir die Onlinehändler weiterhin testen und rechtlich gegen Verstöße vorgehen.“
Die Gerichtsentscheidungen gegen die Onlinesparten von Lidl, Ikea und Hornbach sind, nach bereits gewonnenen Verfahren gegen Obi, Globus, Poco, Pearl und Home24, weitere Verurteilungen großer Onlinehändler zur gesetzlichen Abfragepflicht über die Rücknahme von Elektroaltgeräten.
Hintergrund:
Seit dem 1. Januar 2022 müssen Onlinehändler mit mehr als 400 Quadratmetern Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte beim Kaufvorgang abfragen, ob ein ähnliches Altgerät bei der Anlieferung kostenlos abgeholt werden soll. Dies gilt für Wärmetauscher, Bildschirme und Großgeräte mit mehr als 50 cm Kantenlänge.
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH),