Abgabemengen von Antibiotika in Tiermedizin sinken weiter

In Deutschland ist die Menge der in der Tiermedizin abgegebenen Antibiotika im Jahr 2023 erneut leicht gesunken. Laut Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wurden insgesamt 529 Tonnen Antibiotika an die Tierärzteschaft und weitere Empfänger abgegeben. Dies ist der niedrigste Wert seit Beginn der Erfassung im Jahr 2011. 

Aufgrund gesetzlicher Änderungen werden seit 2023 nicht nur Antibiotika erfasst, die von pharmazeutischen Unternehmen und Großhändlern an Tierärzte abgegeben werden, sondern zum Beispiel auch an Apotheken, Veterinärbehörden und Hochschulen. Deshalb sind die Zahlen nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar. In der Summe wurden für das Jahr 2023 insgesamt 11 Tonnen (-2,1 %) weniger abgegebene antibiotische Tierarzneimittel an das BVL gemeldet als im Jahr 2022. Gegenüber 2011, dem ersten Jahr der Erfassung der Antibiotikaabgabemengen, beträgt der Rückgang 69 %.

Von den im Jahr 2023 insgesamt 529 Tonnen (t) abgegebenen Antibiotika entfallen wie in den Vorjahren die größten Mengen auf Penicilline (206 t) und Tetrazykline (104 t). Es folgen Sulfonamide (57 t), Makrolide (51 t), Aminoglykoside (36 t) und Polypeptidantibiotika (33 t).

Von den Antibiotika, welche von der Weltgesundheitsorganisation WHO als Wirkstoffe mit besonderer Bedeutung für die Therapie beim Menschen (Highest Priority Critically Important Antimicrobials for Human Medicine) eingestuft werden, sind für die Cephalosporine der 3. und 4. Generation (0,8 t; -24,4 %) und Polypeptidantibiotika (Colistin; 33 t; -24,7 %) deutlich geringere Mengen abgegeben worden als im Vorjahr. Für die Fluorchinolone kam es im Vergleich zum Vorjahr zu einem leichten Anstieg der gemeldeten Abgabemengen um 0,1 t (+2,2%).

Entsprechend der Farm-to-Fork-Strategie der Europäischen Kommission soll der Antibiotikaeinsatz in der landwirtschaftlichen Tierhaltung zwischen 2018 und 2030 europaweit halbiert werden. In Deutschland konnten die Verkäufe von Antibiotika in der Tiermedizin in den Jahren 2018 bis 2023 bereits um 27 % reduziert werden.

Die gemeldeten Wirkstoffmengen lassen sich einzelnen Tierarten nicht zuordnen, da die Mehrzahl der Tierarzneimittel, welche diese Wirkstoffe enthalten, für die Anwendung bei verschiedenen Tierarten zugelassen ist.

Hintergrundinformation

Die Entwicklung und Verbreitung von Antibiotikaresistenzen stellt eine globale Bedrohung in der Human- und Veterinärmedizin dar. Der Transfer von antibiotikaresistenten Bakterien und Resistenzgenen ist wechselseitig zwischen Mensch, Tier und Umwelt möglich.

Seit dem Jahr 2011 sind pharmazeutische Hersteller und Inhaber einer Großhandelsvertriebserlaubnis gesetzlich dazu verpflichtet, die Mengen an Antibiotika, die jährlich an Tierärztinnen und Tierärzte, sowie seit 2023 auch an weitere Empfänger gemäß §45 Abs. 6 Nr.1 Tierarzneimittelgesetz in Deutschland abgegeben werden, zu melden. Diese Daten werden im Tierarzneimittel-Abgabemengen-Register (TAR) erfasst und durch das BVL validiert, ausgewertet und veröffentlicht.

Weiterführende Informationen

 

PM Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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