BAMS: 7 Empfehlungen für sichere Bildschirmarbeit im Homeoffice

Die Arbeitswelt verändert sich rasant und Freiberufler, Unternehmen aber auch Beschäftigte müssen sich kontinuierlich anpassen. Auch die Bildschirmarbeit birgt gesundheitliche Risiken. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BAMS) hat daher mit über 100 Experten aus Forschung und Wirtschaft zusammengearbeitet und 7 Empfehlungen für sichere Bildschirmarbeit im Homeoffice herausgegeben.

Die Empfehlungen der Politikwerkstatt “Mobiles Arbeiten” betonen die Bedeutung einer ausgewogenen Mischung aus Präsenzarbeit und mobiler Arbeit. Freiberufler und Beschäftigte müssen sich stärker selbst organisieren. So müssen beispielsweise Projektmanager immer öfter Teams an verschiedenen Orten managen und dabei ein effektives Informationsmanagement sicherstellen. Die Empfehlungen umfassen sieben Schritte für sichere Bildschirmarbeit im Homeoffice.

Schritt 1: Begriffe, Anwendungsbereiche und Ziele definieren
Während Freiberufler frei ihre Arbeitsweise bestimmen können, sollten für Beschäftigte die Ziele der mobilen Bildschirmarbeit einvernehmlich festgelegt werden. Es gilt der Grundsatz der doppelten Freiwilligkeit: Beschäftigte haben keinen Rechtsanspruch auf mobile Arbeit und Arbeitgeber können diese nicht einseitig anordnen. Die betriebliche Vereinbarung sollte auch Regelungen zur Arbeit an anderen Orten umfassen.

Schritt 2: Geeignete mobile Bildschirmtätigkeiten festlegen
Gemeinsam sollen Kriterien festgelegt werden, welche Tätigkeiten beim Kunden und welche mobil ausgeführt werden können. Nicht alle Tätigkeiten sind dafür geeignet, beispielsweise wegen Datenschutzanforderungen oder technischer Voraussetzungen. Die Festlegung des Arbeitsortes unterliegt bei größeren Unternehmen übrigens der Mitbestimmung.

Schritt 3: Zeitliche Rahmenbedingungen festlegen
Es soll festgelegt werden, welcher Anteil der Arbeitszeit mobil verbracht werden kann und an welchen Tagen Anwesenheitspflicht besteht. Regelungen zur Erreichbarkeit und Planbarkeit beim “Desksharing” sind zu treffen.

Schritt 4: Regelungen zur Kostenaufteilung treffen
Es braucht transparente Regelungen zur Kostenübernahme bei Arbeit außer Haus. Arbeitsmittel und Arbeitsschutzmaßnahmen sind bei Angestellten vom Arbeitgeber zu tragen, wobei Vereinbarungen zu „Bring your own device“ möglich sind. Freelancer bringen hingegen ihre Arbeitsmittel in der Regel selbst mit.

Schritt 5: Gefährdungsbeurteilung durchführen
Wenn eine Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz erforderlich ist, ist das auch bei hybriden Arbeitsmodellen nötig. Checklisten können dabei helfen, die Umgebungsbedingungen und die Ausstattung zu erfassen, so dass notwendige Schutzmaßnahmen definiert werden können.

Schritt 6: Beschäftigte und Auftragnehmer informieren und unterweisen
Die Beschäftigten müssen über ihre Mitwirkungspflichten informiert und geschult werden, um ihre Eigenverantwortung wahrnehmen zu können.

Schritt 7: Maßnahmen auf Wirksamkeit kontrollieren und anpassen
Regelmäßige Wirksamkeitskontrollen der Schutzmaßnahmen durch das Unternehmen sind notwendig. Bei wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen müssen die Schritte 1 bis 7 erneut durchlaufen werden, bei individuellen Änderungen reichen die Schritte ab 6.

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