Klimaklage der Deutschen Umwelthilfe erfolgreich: Hotelkette Best Western muss Werbung zu angeblich „klimaneutralen Übernachtungen“ ändern

Die German Hospitality Management GmbH, die Betriebsgesellschaft der Best Western Hotelkette, darf Hotelübernachtungen nicht mehr wie früher als „klimaneutral“ oder „CO2-neutral“ bewerben. Dies entschied das Landgericht Berlin gestern in einem von der Deutschen Umwelthilfe (DUH) angestrengten Verfahren (LG Berlin: 101 O 70/23). Die DUH fordert von Justizminister Buschmann ein schnelles und umfassendes Verbot von Umweltaussagen, die mit angeblichen Kompensationen der CO2-Emissionen begründet werden.

Dazu sagt DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch:

„Wer seine Hotelübernachtungen als angeblich klimaneutral verkauft, ohne ausreichend zu erläutern, wie diese vermeintliche Klimaneutralität erreicht wird, handelt rechtswidrig. German Hospitality Management hat dabei nur Emissionen aus dem Strom- und Gasverbrauch berücksichtigt. Das Unternehmen ignoriert damit andere relevante Emissionsquellen wie die Abfallbeseitigung sowie die Wäschereinigung. Das ist schlichtweg dreiste Verbrauchertäuschung und irreführendes Greenwashing. Justizminister Buschmann muss handeln und sich für ein schnelles Verbot von Umweltaussagen einsetzen, die mit Kompensationen der CO2-Emissionen begründet werden. Wir brauchen dringend eine strenge Regulierung von Umweltaussagen, die sicherstellt, dass die Behauptungen wissenschaftlich belegt und mit realen und messbaren Emissionsreduktionen verbunden sind. Unternehmen dürfen sich nicht weiter von ihrer Verantwortung freikaufen.“

PM  Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)

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