Mit dem Landesfamilienpass können Familien die Vielfalt der Kultur- und Freizeitangebote in Baden-Württemberg für wenig Geld entdecken. Auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung können Familien den Landesfamilienpass erhalten.
Der Landesfamilienpass bietet auch in den Sommerferien wieder vergünstigten oder kostenlosen Eintritt zu vielen Ausflugszielen in Baden-Württemberg. Dazu gehören beispielsweise Freizeitparks, Museen oder Freibäder.
„Gerade in diesem wechselhaften Sommer ist für jedes Wetter etwas dabei, um sich ein bisschen zu erholen und unser Land besser kennen zu lernen“, so Sozialminister Manne Lucha. „Mit dem Landesfamilienpass ermöglicht das Land vielen Familien mit Kindern, eine ganze Reihe an Freizeit- und Kulturangeboten im Land für wenig Geld zu entdecken. Der Landesfamilienpass leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Teilhabe von Familien in Baden-Württemberg. Hierfür geht mein herzlicher Dank an alle Mitwirkenden.“
Bei einer Vielzahl der Angebote genügt es, für die Ermäßigung nur den Landesfamilienpass vorzulegen. Für wenige Angebote ist ein besonderer Gutschein aus der Gutscheinkarte erforderlich. Den Landesfamilienpass und die Gutscheinkarte mit 47 einzelnen Gutscheinen erhalten Familien auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung.
Wer kann einen Landesfamilienpass beantragen?
Einen Landesfamilienpass können Familien beantragen, wenn sie mit mindestens drei kindergeldberechtigenden Kindern (auch Pflege- oder Adoptivkindern) in einem Haushalt leben. Alleinerziehende erhalten den Landesfamilienpass bereits bei einem kindergeldberechtigenden Kind, wenn sie mit diesem zusammen in einem Haushalt leben. Dies gilt auch für Familien, die mit einem schwerbehinderten Kind zusammenleben, Kinderzuschlag, Wohngeld beziehungsweise. Bürgergeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen.
Auch Geflüchtete können einen Landesfamilienpass erhalten, sofern sie bei einer Gemeinde angemeldet sind und Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder Bürgergeld erhalten.
Auf Antrag bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung können Familien den Landesfamilienpass erhalten. Einmal im Jahr können sie von dort auch die Gutscheinkarte abholen oder zugesendet bekommen. Dort gibt es auch weitere Auskünfte über eventuelle kommunale Familienpässe und Ermäßigungen.
In den Familienpass können zusätzlich zu der antragstellenden Person bis zu vier weitere frei wählbare erwachsene Bezugspersonen eingetragen werden – wie zum Beispiel ein getrenntlebender Elternteil, Oma, Opa, aber auch eine Familienbegleiterin oder ein Nachbar.
Neuerungen in 2024
Freizeitzentrum Ubstadt-Weiher: Die Jahresfamilienkarte in das Freizeitzentrum kostet für Inhaber des Landesfamilienpasses nur 85 Euro. Öffnungszeiten in der Badesaison täglich von 10 bis 21 Uhr, Adresse: Seeweg 1, 76698 Ubstadt-Weiher