Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) stoppt Verbrauchertäuschung von Lidl mit angeblich biologisch wertvollen Textilien. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation hatte vor dem Landgericht Heilbronn erfolgreich gegen die irreführende Werbung der Lidl Dienstleistung GmbH & Co. KG geklagt (Aktenzeichen 21 O 40/24 KfH). Der Discounterriese darf in gedruckten Werbeprospekten für bestimmte Textilmarken nicht mehr von biologisch wertvollen Inhaltsstoffen sprechen oder deren Entsorgung als sicher für biologische Kreisläufe bewerben.
Dazu Barbara Metz, DUH-Bundesgeschäftsführerin:
„Die von Lidl als biologisch wertvoll beworbenen Textilien sind aus unserer Sicht gerade nicht umweltfreundlich, weil sie aus Mischgewebe – Baumwolle und Polyester – bestehen und somit nicht recyclingfähig sind. Zudem wäre die über die Werbung suggerierte Kompostierung solcher Kleidung ein großes Problem, denn der enthaltene Kunststoff baut sich in der Umwelt nicht ab. Auch Kunststofffasern durch Waschen und Abrieb sollen laut Lidl kein Problem in biologischen Kreisläufen darstellen, dabei ist bekannt, dass Mikroplastik sich in der Umwelt anreichert und die Gesundheit von Lebewesen beeinträchtigen kann. Anstatt ökologisch fragwürdige Kleidung zu Unrecht als biologisch wertvoll und sicher für die Umwelt zu bewerben, sollte Lidl auf umweltverträglich angebaute Naturmaterialien wie Baumwolle, eine faire Produktion, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit und Schadstofffreiheit achten.“
Gegenstand der Klage waren Sweatshirts und Sweatpants der Marken „pepperts!“ und „esmara/LIVERGY“.
PM Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH)