Frühes Ende für die Freibadsaison 2024

Auch die Gemeinde Salach war am ersten Juniwochenende von Hochwasser und Starkregen betroffen. Insbesondere das Starkregenereignis in der Nacht vom 2. auf den 3. Juni hat zu erheblichen Schäden im nördlichen Salach geführt.

Hiervon betroffen war auch das Schachenmayr-Freibad. Der unterirdisch gelegene Technikraum des Freibads füllte sich bis zu einer Höhe von ca. 1,40 m mit Wasser. Dabei wurde die Technik des Freibads erheblich beschädigt, insbesondere die dort befindlichen Pumpen und die Elektrik.

Nach Begutachtung durch die Salacher Bauverwaltung und externe Gutachter hat sich leider gezeigt, dass der Schaden nicht kurzfristig behoben werden kann. Aus diesem Grund kann die Freibadsaison 2024
bedauerlicherweise nicht fortgesetzt werden.

Aufgrund dieser Situation wird die bisher auf nach Beendigung der Freibadsaison 2025 geplante umfangreiche Sanierung der Filteranlage im Schachenmayr-Freibad vorgezogen. Zusätzlich soll das bisher
geplante Sanierungsvorhaben so angepasst werden, dass zusätzliche Maßnahmen zum Schutz des Freibads gegen Starkregen und Hochwasser mit aufgenommen werden. Die Planung und Umsetzung der umfangreichen Bauarbeiten sollen nun so schnell wie möglich angegangen werden. Bis wann die Arbeiten beendet sein werden, kann derzeit noch nicht genau gesagt werden.

Das Freibad soll jedoch in diesem Sommer nicht ungenutzt bleiben. Es bestehen bereits Überlegungen, wie das Gelände des Schachenmayr-Freibads auch ohne Schwimm- und Kinderbecken als Freizeit- und
Aufenthaltsort genutzt werden kann. Auch wird über zusätzliche Veranstaltungen im Schachenmayr-Freibad aktuell nachgedacht. Ein entsprechendes Konzept wird derzeit erarbeitet und schnellstmöglich
bekanntgegeben, sodass das Schachenmayr-Freibad zeitnah in alternativer Form als Erholungs- und Freizeitort genutzt werden kann.

Die Inhaber einer Jahreskarte für die Saison 2024 oder eines Gutscheins sollen natürlich nicht leer ausgehen. Die ausgegebenen Gutscheine und Jahreskarten bleiben für die Saison 2025 gültig. In besonders
begründeten Fällen, zum Beispiel bei einem Wegzug aus Salach, wird es auch eine Möglichkeit für eine Erstattung geben. Der genaue Ablauf wird noch bekanntgegeben.

PM Gemeinde Salach,

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