Wer beim Einkauf von Obst und Gemüse die Umwelt schonen möchte, kann statt dünner Plastik- oder Papiertüten Mehrwegnetze nutzen. Damit Verbraucher:innen nur die Waren und nicht auch das Gewicht des Netzes bezahlen, dürfen die Netze laut Mess- und Eichverordnung nicht mitgewogen werden. Dass das häufig nicht klappt, zeigen mehrere Testkäufe der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
Mehrwegnetze für Obst und Gemüse gibt es in verschiedenen Größen und Materialien. Eines haben sie alle gemeinsam: Beim Wiegen an der Kasse darf das Gewicht der Netze nicht berücksichtigt werden. Händler können entweder das Gewicht der Netze als Tara abziehen oder die Ware auspacken, bevor sie gewogen wird. „Nur bei einem Viertel unserer Testkäufe wurde die Regelung korrekt umgesetzt“, sagt Vanessa Schifano, Leiterin der Abteilung Lebensmittel und Ernährung. Insgesamt führte die Verbraucherzentrale 16 Testkäufe in acht Supermärkten und Discountern durch, jeweils mit einem Netz, das vom Händler selbst angeboten wird und einem händlerfremden Netz. Bei neun Testkäufen wurde ein zu niedriges Taragewicht berücksichtigt und somit zu viel berechnet.
Beim Abwiegen aufpassen
Bei den Testkäufen der Verbraucherzentrale betrug die größte Abweichung von bezahltem Gewicht und ermitteltem Gewicht der losen Ware (Nettogewicht) 46 g. Das bedeutet: Tatsächlich gekauft wurden 422 g Äpfel, an der Kasse berechnet wurde aber ein Gewicht von 468 g. Bezogen auf den Kilopreis der gekauften Äpfel von 2,69 EUR/kg, wurden also 12 Cent zu viel bezahlt.
„Diese kleinen Centbeträge fallen beim einzelnen Einkauf kaum auf,“ so Schifano, „aufs ganze Jahr gerechnet, kommen so aber doch ein paar Euro zusammen, je nach Grundpreis der jeweiligen Obst- und Gemüsesorten.“ Wer sicher gehen möchte, dass nur die Ware und nicht das Netz gewogen wird, sollte Obst und Gemüse einfach lose auf das Kassenband legen und erst nach dem Wiegen einpacken.
Mehr Transparenz auf dem Kassenzettel nötig
Denn ob das Gewicht des Mehrwegnetzes korrekt berücksichtigt wurde, können Verbraucher:innen selbst kaum nachvollziehen. Nur bei drei der insgesamt 16 Testkäufe wurde das berücksichtigte Taragewicht auf dem Kassenzettel angegeben. „Damit Verbraucherinnen und Verbraucher nachvollziehen können, ob das Netz berücksichtigt wurde oder nicht, sollte die Angabe des Taragewichts auf dem Kassenzettel verpflichtend werden“, fordert Schifano. Derzeit ist die Angabe freiwillig.
Foto von Verbraucherzentrale