Rund 1.000 Euro im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer im Erstattungsfall vom Finanzamt zurück. Auf ihre Rückerstattung warten mussten die baden-württembergischen Steuerzahler in den vergangenen Jahren allerdings lange. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Einkommensteuererklärungen des Vorjahres blieb in Baden-Württemberg laut Auskunft des Finanzministeriums mit 54 Tagen auch im Jahr 2023 weiterhin hoch.
2022 hatten die Steuerzahler ebenfalls 54 Tage auf ihren Steuerbescheid von der Finanzverwaltung warten müssen, im Jahr 2021 waren es noch 46 Tage gewesen. „Die Länge der Bearbeitungszeiten in Baden-Württemberg stagniert mit 54 Tagen auf einem zu hohen Niveau. Das muss wieder besser werden“, macht der BdSt-Landesvorsitzende Eike Möller deutlich. Vor allem für Haushalte, die dringend auf das Geld aus einer Rückerstattung angewiesen sind, seien diese anhaltend langen Wartezeiten höchst ärgerlich.
Zudem bleibt ein weiteres großes Ärgernis bestehen. Die extrem unterschiedlich langen Bearbeitungszeiten zwischen den einzelnen Ämtern in Baden-Württemberg. Im Jahr 2022 reichte die Spanne von 35 Tagen bis zu 80 Tagen. Im Jahr 2023 hatte das schnellste Finanzamt einen durchschnittlichen Bearbeitungszeitraum von 34 Tagen, das langsamste Amt benötigte dagegen im Durchschnitt 75 Tage für die Bearbeitung einer Einkommensteuererklärung. „Damit ging die Spanne in Baden-Württemberg zwar minimal zurück, sie bedeutet aber auch weiterhin, dass die einen Steuerzahler deutlich mehr als doppelt so lange auf ihre Steuerrückzahlung warten mussten als die anderen Steuerzahler“, zeigt der BdSt-Landesvorsitzende Möller auf. In Baden-Württemberg sollten daher jenen Finanzämtern, die mit der Bearbeitung im Rückstand sind, andere Finanzämter bei der Abarbeitung der Steuerfälle unterstützend helfen, wenn in den Ämtern personelle Engpässe die Länge der Bearbeitungszeit nach oben schießen lassen.
Eine weitere Möglichkeit, die Bearbeitungszeit für Einkommensteuererklärungen wieder zu verkürzen, sieht der baden-württembergische Steuerzahlerbund auch bei einer Optimierung der sogenannten „Autofälle“, sprich jenen Fällen, die nicht mehr von Sachbearbeitern sondern von einer Prüfsoftware bearbeitet werden. „Die Autofall-Quote konnte von 16,5 Prozent im Vorjahr auf jetzt 17,2 leicht gesteigert werden, hier sehen wir noch Luft nach oben“, so Möller. Im Falle dieses sogenannten „Autofalls“ wurde der Bescheid bereits nach 10-12 Arbeitstagen versandt. Wird die Erklärung über ELSTER eingereicht, verkürzt sich die Bearbeitungszeit noch einmal um etwa 1- 2 Arbeitstage.
Um das Arbeitsvolumen der Finanzämter zu verringern und somit auch schnellere Bearbeitungszeiten von Einkommensteuererklärungen zu ermöglichen, ist aus Sicht des Bundes der Steuerzahler Baden-Württemberg allerdings auch die Politik gefragt. Denn die schlecht vorbereitete Grundsteuerreform hat in Baden-Württemberg nicht nur die Bürger sondern auch die Finanzverwaltung unnötig viel Nerven gekostet und ein hohes Maß an Mehrarbeit verursacht. Auch die Anzahl der zu bearbeitenden Steuerfälle steigt, so werden z. B. jedes Jahr mehr Rentner steuerpflichtig. Gleichzeitig wird das Steuerrecht stets komplizierter. „Dabei muss es hier doch in die andere Richtung gehen. Durch Steuervereinfachungen sollten Steuererklärungen weniger kompliziert und damit schneller zu bearbeiten sein“, fordert Möller ein Umdenken seitens der Politik.
Mögliche Verbesserungen sowohl für die Steuerzahler als auch für die Finanzbeamten sieht Möller zudem in einer vorausgefüllten kurzen Steuererklärung für Rentner sowie in einer deutlichen Erhöhung der Nutzerfreundlichkeit beim Onlineportal Elster. „Wird die Steuererklärung einfacher, passieren weniger Fehler und die Erklärung kann so schneller bearbeitet werden. Auch so kann es gelingen, die Bearbeitungszeiten der baden-württembergischen Finanzämter zu verkürzen“, ist sich Möller sicher.
PM Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg e.V.