Lebensmittel nur geringfügig mit Pflanzenschutzmitteln belastet / BVL-Auswertung für 2022: Deutliche Unterschiede bei den Kulturen

Lebensmittel in Deutschland sind nur wenig mit Rückständen von Pflanzenschutzmitteln belastet. Die Untersuchungsergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung aus dem Jahr 2022 bestätigen die Daten der Vorjahre. Der Blick auf einzelne Kulturen und die Herkunft der Produkte fällt jedoch unterschiedlich aus. Erzeugnisse aus Deutschland und anderen EU-Staaten sind deutlich geringer belastet als solche aus Nicht-EU-Staaten. Dies geht aus der vom Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) veröffentlichten „Nationalen Berichterstattung Pflanzenschutzmittelrückstände in Lebensmitteln 2022“ hervor.

Dem Bericht liegen mehr als 8,3 Millionen Analyseergebnisse aus 21.601 Lebensmittelproben der amtlichen Lebensmittelüberwachung des Jahres 2022 zugrunde. Bei den überwiegend risikoorientiert durchgeführten Kontrollen wurde auf 1.067 Stoffe untersucht.

Die Belastung mit Pflanzenschutzmittelrückständen variiert wie in den Vorjahren abhängig von der Herkunft der Erzeugnisse. Bei Lebensmitteln aus Deutschland stieg die Anzahl an Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte im Jahr 2022 im Vergleich zum Jahr 2021 von 1,1 % auf 1,3 % leicht an. Bei Produkten aus anderen EU-Staaten sank die Überschreitungsquote auf 1,5 % (2021: 1,8 %). Lebensmittel aus Nicht-EU-Staaten sind deutlich höher belastet: Hier lag die Überschreitungsquote bei 9,8 % (2021: 10,9%).

Unterschiede bei einzelnen Lebensmittelgruppen und Kulturen

Häufig verzehrte Lebensmittel wie Karotten, Kartoffeln und Äpfel sowie beliebte saisonale Erzeugnisse wie Erdbeeren und Spargel weisen seit Jahren kaum oder keine Rückstandshöchstgehaltsüberschreitungen auf. Die meisten Überschreitungen (bei Lebensmitteln mit mindestens 100 untersuchten Proben) gab es bei Chiasamen (53,3 %), getrockneten Kräutertees (18,8 %), Granatäpfeln (18,7%), schwarzem und grünem Tee (15,5 %) sowie Bohnen mit Hülsen (13,0 %).

Bei verarbeiteten pflanzlichen Lebensmitteln sowie Obst und Gemüse sank die Überschreitungsquote. Dagegen stieg sie bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs sowie Säuglings- und Kleinkindernahrung moderat, bei Getreide deutlich an. Der starke Anstieg bei Getreide um das fast Sechsfache des Vorjahres ist auf die hohe Überschreitungsrate der Rückstandshöchstgehalte für Kupfer (51,4 % der Proben) bei Chiasamen zurückzuführen. In einem Projektmonitoring wurden viele Proben Chiasamen auf Kupfer untersucht. Kupfer wird zwar auch in Pflanzenschutzmitteln eingesetzt. Chiapflanzen nehmen aber auch anderweitig im Boden enthaltenes Kupfer verstärkt auf und speichern es im Samen. Das Problem wird bereits auf europäischer Ebene diskutiert.

Wirkstoffe und Mehrfachrückstände

Bei 195 Wirkstoffen (18,3 %) wurden Überschreitungen der Rückstandshöchstgehalte festgestellt. Die Überschreitungsquoten lagen pro einzelnem Wirkstoff bei maximal 2,0 %. Nur bei Kupfer lag sie mit 5,0 % höher. Bei rund einem Drittel aller untersuchten Proben wurde mehr als ein Wirkstoff nachgewiesen. Bei Lebensmitteln, von denen mehr als 100 Proben untersucht wurden, wiesen mehr als drei Viertel der Proben Mehrfachrückstände auf. Dies betraf vor allem Kirschen, Mandarinen, Tafeltrauben, Orangen, Grapefruit und Pfirsiche/Nektarinen, Erdbeeren, Rosenkohle, Birnen, Himbeeren und Aprikosen.

Hintergrund

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind nur dann zulässig, wenn sie die geltenden Rückstandshöchstgehalte nicht überschreiten und demnach gesundheitlich unbedenklich sind. Eine Überschreitung des festgesetzten Rückstandshöchstgehalts ist aber im Umkehrschluss nicht gleichbedeutend mit einem gesundheitlichen Risiko für Verbraucherinnen und Verbraucher. Die Festsetzung eines Höchstgehaltes erfolgt ausgehend von der Menge an Rückständen, die bei ordnungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels zu erwarten ist. Ein Risiko für die Gesundheit darf dabei nicht gegeben sein. Daher können die Rückstandshöchstgehalte deutlich unterhalb der gesundheitlichen Bedenklichkeit liegen.

Weiterführende Informationen

 

PM Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

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