Schon weit vor dem offiziellen deutschen “Black Friday” am 24. November versprechen vor allem Online-Anbieter wieder satte Rabatte und rufen auf zur Schnäppchenjagd. Doch vermeintliche Rabatte halten oft nicht, was sie versprechen: Unverbindliche Preisempfehlungen werden als Streichpreis angegeben, um den Nachlass höher erscheinen zu lassen und das Ziel der Preisangabenverordnung zu umgehen. Ein weiteres Problem ist die Zunahme von Fakeshops.
„Singles‘ Day“, „Black Friday“, „Cyber Monday“ und die „Amazon Prime Days“: Jährlich grüßt die Rabattschlacht und verspricht satte Preisreduzierungen. Es gibt auch hierzulande kaum Shops, die dem US-amerikanischen Trend nicht folgen, um den vorweihnachtlichen Verkauf anzukurbeln. Dabei fallen die Rabatte häufig nicht so hoch aus wie es die Anbieter erscheinen lassen. „Preisnachlässe beziehen sich häufig nicht auf einen zuvor verlangten höheren Preis, sondern auf eine unverbindliche Preisempfehlung und erscheinen dadurch deutlich höher, als sie es tatsächlich sind“, sagt Oliver Buttler, Verbraucherrechtsexperte der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
„Mit diesem Trick umgehen Anbieter außerdem gesetzliche Regelungen, mit der der Rabattschummelei eigentlich ein Riegel vorgeschoben werden sollte.“ Nach der Preisangabenverordnung muss bei einer Preisermäßigung immer auch der günstigste Preis der letzten 30 Tage angegeben werden. „Unserer Auffassung nach muss sich der Preisnachlass auch auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage beziehen“, so Buttler weiter. Wird mit Bezug auf die unverbindliche Preisempfehlung geworben, gilt diese Regelung nicht.
Vorsicht vor Fake-Rabatten und Fakeshops
Falsche Rabatte und unnötige Käufe sind nicht das einzige Problem der Rabattaktionstage: Manchmal tummeln sich unter den Online-Shops auch Betrüger, die mit Fakeshops, also gefälschten Internet-Verkaufsplattformen, Online-Einkäufer abzocken wollen. „Seit Jahren nehmen die Fakeshop-Beschwerden zu. Das Problem bei diesen Abzock-Plattformen ist, dass man sie auf den ersten Blick oft nur schwer erkennen kann“, weiß Buttler. Teilweise sind sie Kopien echter Websites oder wirken optisch so seriös, dass sie nur schwer als falsche Online-Shops zu erkennen sind. Auch falsche Bewertungen oder Siegel täuschen eine angebliche Seriosität des Onlinehändlers vor.
Ein weiteres Lockmittel ist der scheinbar besonders günstige Preis des gesuchten Produkts – das es jedoch oftmals gar nicht gibt oder nur als billige Produktkopie. Der kostenlose „Fakeshop-Finder“ der Verbraucherzentralen ist daher eine gute Unterstützung, Fakeshops rechtzeitig zu erkennen. Unter www.vz-bw.de/fakeshopfinder können Verbraucher:innen die Webadresse eines verdächtigen Shops eingeben, um besser einschätzen zu können, ob es sich um ein seriöses Angebot handelt.
Weitere wichtige Tipps für Verbraucher:innen
Weitere wichtige Tipps rund um die Schnäppchenjagd an „Black Friday“ und Co. gibt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf Ihrer Website unter folgenden Adressen:
6 Tipps für die Schnäppchenjagd bei Rabatt-Aktionen im Online-Handel: www.vz-bw.de/37835
Tipps zu Preisschwankungen:
www.vz-bw.de/wasistdeinpreis
Fakeshop-Finder:
www.vz-bw.de/fakeshopfinder
Podcast:
www.vz-bw.de/node/67121
PM Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.