Für Arbeitnehmer kann sich die Abgabe einer Steuererklärung lohnen

Arbeitnehmer müssen in vielen Fällen keine Steuererklärung abgeben. Dies trifft insbesondere auf Ledige zu, die mit Steuerklasse eins ohnehin kräftig zur Kasse gebeten werden. Gerade für sie lohnt es sich die Prüfung, ob sich die freiwillige Abgabe des Steuerformulars lohnt.

Verlängerte Fristen für die Abgabe der Steuererklärung 2022 und 2023

Normalerweise ist der Frist für das betreffende Steuerjahr auf den 31. Juli des darauffolgenden Jahres festgelegt. In diesem Jahr gibt das Finanzamt jedoch mehr Zeit. Erst am 2. Oktober 2023 muss die Steuererklärung für 2022 vorliegen. Es lohnt sich also, die Belege zusammenzusuchen, um möglicherweise vom Staat etwas Geld zurückzuholen. Eine Verlängerung der Frist ist in Ausnahmefällen möglich. Bei der Hinzuziehung eines Steuerberaters verschiebt sich der Abgabetermin auf Ende Februar.

Viele Arbeitnehmer scheuen den Aufwand, den eine Steuerklärung macht. Dabei nimmt sie eigentlich nicht viel Zeit in Anspruch. Die Formulare sind standardisiert und unterscheiden sich von Jahr zu Jahr kaum. Wer sie digital ausgefüllt hat, kann die Werte im kommenden Jahr übernehmen und gegebenenfalls anpassen. Tipps und Erklärungen finden Steuerpflichtige auf Fachportalen. Hier werden Begriffe und die verschiedenen Steuerarten erklärt. Wer die Steuererklärung selbst macht, erkennt während der Arbeit, wie er die Steuerlast durch eine kluge Finanzplanung senken kann. Ansonsten gibt der Steuerberater gern Tipps, wie sich die Abgabenlast ganz legal senken lässt.

Wann lohnt sich eine freiwillige Steuererklärung?

Das Leben verläuft nicht immer freundlich und zum Teil kommen auf Menschen hohe Kosten zu. Bei außergewöhnlichen Belastungen verzichtet der Staat anteilig auf die Steuern. Zu ihnen gehören hohe, selbst getragene Kosten durch eine Krankheit, eine Beerdigung oder die Unterstützung eines hilfsbedürftigen Angehörigen. Zudem gibt es zahlreiche Sonderausgaben, für welche der Staat die Steuern erstattet. Dazu gehören die Kosten für die Kita, Spenden oder die Verpflichtung zu einer Unterhaltszahlung.

Wenn in einem Haushalt zwei Verdiener leben und jeweils nach Steuerklasse vier besteuert werden, kann sich eine Steuererklärung ebenfalls lohnen. Weitere Gründe sind:

  • frisch verheiratete Paare, die das Ehegattensplitting nutzen wollen
  • der Antrag auf die Arbeitnehmersparzulage
  • Verluste aus Vermietungen
  • die Erstattung der Kapitalertragssteuer
  • Haushaltshilfen
  • Ausgaben für Leistungen von Handwerkern

Für die aktuelle Steuererklärung kommen noch zwei spezielle Gründe hinzu. Zum einen gibt es seit 2021 eine Mobilitätsprämie, wenn das Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 10.347 liegt. Außerdem lohnt es sich, die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro zu beantragen, wenn sie bisher nicht ausgezahlt wurde. Normalerweise sollte dies bereits bei einer Lohnzahlung von der Steuer abgezogen und ausgezahlt worden sein.

Auch Arbeitnehmer können zur Steuererklärung verpflichtet sein

Nicht bei allen Arbeitnehmern beruht die Steuererklärung auf Freiwilligkeit. Der Paragraf 46 des Einkommensteuergesetzes legt fest, wann die Abgabe verpflichtend erfolgen muss. Dies ist beispielsweise bei Einkommen der Fall, bei denen kein Lohnsteuerabzug erfolgte. Auch Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro sind steuerpflichtig. Ehepartner, die sich für die Lohnsteuerklassen vier/vier oder drei/fünf mit Faktor entscheiden haben, haben ebenfalls die Pflicht zur Steuererklärung. Dies gilt ferner bei:
Menschen mit mehreren Jobs in der Steuerklasse sechs einigen Abfindungen
einem Tod des Ehepartners oder einer Scheidung und einer Hochzeit im gleichen Jahr
einen Wohnsitz im EU-Ausland und weiteren Konstellationen

Bild von Michael Schwarzenberger auf Pixabay

PM

 

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