Die regenreichen Wochen und kühleren Temperaturen senken die Waldbrandgefahr
Das Grillverbot vom 19.06.2023 ist aufgehoben. Als Erholungs- und Freizeitgebiet ist besonders die Stadtrandlage ein beliebtes Ziel und bietet eine Vielzahl an Aktivitäten. Nun ist es wieder gestattet, an der Feuerstelle am Bolzplatz im Tälesweg zu Grillen.
Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) zeigt aktuell für Baden-Württemberg nur noch niedrige Gefahrenstufen an. Aus diesem Grund erlaubt die Stadt nun wieder die Nutzung der öffentlichen Grillstelle beim Bolzplatz im Tälesweg. Die Nutzung erfolgt dennoch auf eigene Verantwortung. Deshalb darf das Feuer bis zum vollständigen Erlöschen der Glut nicht verlassen werden. Vor allem bei heißer und trockener Witterung muss darauf geachtet werden, dass sich das Feuer nicht ausbreitet.
Das Entzünden und Unterhalten eines offenen Feuers auf öffentlicher Fläche ist nur an ausdrücklich dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt. Selbst mitgebrachte Grillgeräte oder Feuerschalen dürfen nicht verwendet werden. Im Wald sind die Regelungen des § 41 Landeswaldgesetz über die Waldgefährdung durch Feuer (insbesondere das Rauchverbot im Wald vom 01. März bis 31. Oktober) zu beachten.
PM Stadtverwaltung Eislingen