Europas Touristen von heute: Teilen sie noch oder ärgern sie sich schon?

Am 27. September ist Welttourismustag. Als Alternative zu Massentourismus und durchgeplanten Pauschalreisen sind Individualreisen im Trend. Immer populärer werden hierbei Vermittlungsportale für private Unterkünfte oder Mitfahrgelegenheiten. Der besondere Reiz: Anstelle von großen Unternehmen haben die Urlauber es anscheinend meist mit Privatleuten zu tun, die kostengünstig Unterkunft, Verpflegung oder einen Platz im Auto anbieten. Doch Beschwerden im Europäischen Verbraucherzentrum zeigen, dass die sogenannte Sharing Economy auch ihre Tücken haben kann.

Unklare Rechtslage

In trendigen Hostels können Touristen Zimmer und Bad teilen. Damit die Sicherheit nicht zu kurz kommt, gibt es abschließbare Schränke. So deponierte ein italienischer Urlauber in einem Leipziger Hostel seine teure Fotoausrüstung. Doch als er kurz das Zimmer verließ, verschwand die Ausrüstung spurlos und mit ihr der unbekannte Bettnachbar. Der hatte an der Rezeption nicht einmal seinen Personalausweis vorzeigen müssen. Erst nachdem sich der Verbraucher beim Netzwerk der Europäischen Verbraucherzentren beschwert hatte, war die Haftpflichtversicherung des Hostels bereit, zumindest teilweise den Schaden zu ersetzen.

Auch private Mitfahrgelegenheiten sind eine viel genutzte Alternative zum Fernverkehr in Europa. Mehr als ärgerlich für den Reisewilligen wird es immer dann, wenn er – aus welchen Gründen auch immer- stehen gelassen wird, weil der Fahrer nicht zu seinem Wort steht. Gerade ohne offiziellen Buchungsweg haben Nutzer von Mitfahrgelegenheiten kaum eine rechtliche Handhabe.

Wenn Betrüger am Werk sind

Eine Familie aus den Niederlanden buchte über ein deutsches Vermittlungsportal das Ferienhaus einer Privatperson auf Mallorca. Insgesamt mehr als 10.000 € wurden für den zweiwöchigen Aufenthalt bezahlt. Darin enthalten: 600 € für die Vermittlung. Am Urlaubsort angekommen, war das Haus unter der angegebenen Adresse nicht zu finden. Allerdings lag das gesuchte Objekt einige Straßen weiter, war jedoch nicht zu vermieten, sondern stand zum Verkauf. Auch die angebliche Besitzerin gab es nicht, ihr Name war erfunden und das verwendete Profilbild zeigte eine US-Senatorin. Wie spätere Recherchen ergaben, wurde das Buchungsverfahren des Portals umgangen, indem die Opfer auf eine private E-Mail-Korrespondenz umgeleitet wurden. Dort nannte man ihnen eine Bankverbindung für die Überweisung. Die Fotos des Hauses waren übrigens aus dem Internet von der Immobilienanzeige kopiert worden. Anders als vom Betreiber des Vermittlungsportals zugesichert, waren weder das Angebot noch der Vermieter überprüft worden.

Ein verbraucherfreundlicher Tourismus erfordert Sicherheit, Flexibilität und Transparenz – dies gilt auch für die neuen Urlaubstrends der Sharing Economy. Vor allem sollten Nutzer private von gewerblichen Anbietern klar unterscheiden können, da dies für die Durchsetzung von Verbraucherrechten wichtig ist.

PM

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