Hecken schützen vor unerwünschten Blicken und Wind, grenzen Grundstücke ein und bieten Nahrung und Unterschlupf für Vögel, Insekten und Igel. Doch aktuell strecken Hecken an einigen Ecken ihre Zweige mitten in den Weg, nehmen die Sicht und sind aus der Form gewachsen. Der letzte Schnitt liegt schon lange zurück. Was tun? Viele Gartenbesitzerinnen und -besitzer fragen beim NABU Baden-Württemberg um Rat, wie lange sie noch mit dem Heckenschnitt warten müssen. „Bitte haben Sie noch etwas Geduld. Für die Wildtiere im Garten sind Hecken und Sträucher jetzt im heißen Sommer lebenswichtige Schatteninseln. Sie wirken wie ein Sonnenschirm aus Blättern und schützen außerdem den Boden und die Gartenpflanzen vor dem Austrocknen. So bleibt die Erde feuchter und Amseln finden länger noch Regenwürmer und Schnecken als Nahrung“, sagt NABU-Gartenexpertin Aniela Arnold. Daher sollte nur gestutzt werden, wo es zwingend nötig ist.
Im Vogel-Kinderzimmer nicht stören
Ein starker Rückschnitt ist gesetzlich ohnehin erst ab Oktober erlaubt. „Einige Vogelarten stecken noch in der Familienphase. Bis Ende Juli brüten etwa Singvögel wie die Gartengrasmücke, die Heckenbraunelle oder der Zaunkönig unterm Blätterdach in Gärten, Friedhöfen und Parks. Wer jetzt zur Heckenschere greift, stört die Tiere massiv. Sie könnten ihre Brut aufgeben oder das Nest könnte zerstört oder freigelegt werden und dann ungeschützt Nesträubern zum Opfer fallen“, warnt der NABU-Ornithologe Stefan Bosch. Daher erlaubt das Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit von März bis Ende September nur, den Jahreszuwachs von Hecken und Gebüschen in Gärten zu entfernen. Dies gilt auch für längere Hecken und größere Gehölze in der freien Landschaft. „Greifen Sie aktuell nur zur Heckenschere, wenn es unbedingt sein muss und schneiden Sie nur ab, was in den Weg ragt“, so seine Bitte. Und er weist darauf hin: „Wer sich im Herbst an den Rückschnitt macht, sollte darauf achten, Wildtiere wie Igel nicht zu stören und Vogelnester in den Hecken zu schützen, weil manche Vogelarten diese für viele Jahre nutzen. Wildtiere und ihre Lebensstätten sind zudem gesetzlich geschützt.“
Hintergrund: Heckenschnitt
- Wer ist geschützt? Wildtiere wie Vögel, die beim Nestbau sowie beim Brutgeschehen nicht gestört werden dürfen sowie ihre Brut- und Lebensstätten.
- Was ist erlaubt? Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Pflanzen oder zur Gesundhaltung der Bäume.
- Wo steht es? Bundesnaturschutzgesetz vom 01.03.2010, §39 und § 44 (besonderer Artenschutz).
- Was ist verboten: Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 1. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen. Für Bäume gilt das Verbot nicht, soweit sie sich innerhalb des Waldes, in Kurzumtriebsplantagen oder auf gärtnerisch genutzten Grundflächen des Erwerbsgartenbaus befinden.
- Welche Flächen sind betroffen? Freie Landschaft ohne Wald inklusive private Zier- und Nutzgärten.
- Was gilt noch? Kommunale Baumschutzsatzungen beachten, sofern vorhanden. Nachbarrechtsgesetz beachten (§ 12): Für Hecken gibt es Abstands- und Höhenvorgaben. Nur außerhalb der Brutzeit sind Eigentümerinnen und Eigentümer zu ihrer Einhaltung durch Verkürzung der Hecken oder das Zurückschneiden der Zweige verpflichtet.
Foto: Heckenbraunelle (Jens G. Kube)
PM NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Baden-Württemberg e. V.