Grillverbot beim Bolzplatz im Tälesweg aufgrund akuter Waldbrandgefahr

Das Grillen ist aufgrund der aktuellen Witterung und der daraus resultierenden Waldbrandgefahr seit Freitag, 16. Juni 2023 im Wald und auf öffentlichen Grün- und Erholungsanlagen im gesamten Stadtgebiet von Eislingen verboten. Als Erholungs- und Freizeitgebiet ist besonders die Stadtrandlage ein beliebtes Ziel und bietet eine Vielzahl an Aktivitäten. Deshalb bittet die Stadtverwaltung, die Waldbrandgefahr in den nächsten Wochen ernst zu nehmen und die Regelungen besonders auch im Außenbereich zu beachten.

Die anhaltende Trockenheit lassen die Waldbrandgefahr in Eislingen und Umgebung extrem steigen. Am vergangenen Donnerstagmorgen wies der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes (DWD) für nahezu das gesamte Land Baden-Württemberg die höchste Gefahrenstufe 5 aus. Das war sonst in keinem anderen Bundesland der Fall.

Das Verbot  gilt für mitgebrachte Grillgeräte (gemäß § 41 Abs.1 LWaldG), für das Konsumieren von Shishas aber auch für öffentliche Grillstellen. In diesem Zusammenhang wird zudem auf das bestehende Rauchverbot hingewiesen (gemäß § 41 Abs.3 LWaldG). Offenes Feuer und Rauchen im Wald ist grundsätzlich bis 31. Oktober verboten. Bis auf weiteres ist auch das Grillen an dafür eingerichteten Plätzen mit Feuerstellen, wie beispielsweise auf dem Gelände des Bolzplatzes im Tälesweg in Eislingen-Nord höchstgefährlich und deshalb untersagt. Die Gefährdung wird aufgrund der angekündigten Trockenheit und Hitze weiterhin bestehen bleiben. Insbesondere die anhaltende Trockenheit in Kombination mit Wind sind gefährlich, warnte der Deutsche Wetterdienst. Angesichts des Klimawandels wird künftig immer wieder eine sehr hohe Waldbrandgefahr herrschen. Die Stadt Eislingen appelliert deshalb an die Vernunft der Bevölkerung und wirbt um Verständnis.

PM Stadtverwaltung Eislingen

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