Die Vorteile der Eigenherstellung von Munition liegen auf der Hand: Kostenersparnis, die Möglichkeit, seltene oder nicht mehr verfügbare Patronen herzustellen und die Optimierung der Munition für Sport- und Jagdwaffen. Tatsächlich führen diese Argumente dazu, dass Sportschützen und Jäger oftmals ein Interesse daran haben, ihre eigenen Patronen zu produzieren. Doch wie ist das möglich und was muss man dabei beachten?
Wie muss Munition gelagert werden?
Eine Online-Suche nach der „Sprengstoff Richtlinie 410“ liefert interessante Einblicke, oft visualisiert durch offizielle Fragebögen, in den Vorschriften darüber, wo und in welchen Mengen Sprengstoffe gelagert werden dürfen – oder eben nicht. Es wird schnell deutlich: Orte, die regelmäßig bewohnt werden, sind dafür nicht geeignet. Die Präsenz einer Druckentlastungsfläche, wie beispielsweise einem Fenster, ist vorgeschrieben, und zusätzlich dürfen dort keinerlei leicht entzündlichen Materialien gelagert werden.
Die Frage, ob die Garage als geeigneter Ort in Betracht kommt, kann nur unter bestimmten Bedingungen mit „Ja“ beantwortet werden. Sie wäre nur dann eine Option, wenn eine genehmigte Nutzungsänderung vorliegt und kein Auto dort geparkt ist.
Es ist allerdings nicht alles in Stein gemeißelt. In bestimmten Fällen kann die Behörde Ausnahmen erteilen. Wenn beispielsweise die Menge des NC-Treibladungspulvers reduziert wird – sagen wir von drei Kilogramm auf nur anderthalb Kilogramm – könnte eine Genehmigung für die Lagerung in einem ausreichend großen, fensterlosen Raum in Betracht gezogen werden. Auch andere Orte, wie Balkone oder Lichtschächte, könnten geeignet sein, vorausgesetzt die Gitter dieser Lichtschächte sind gesichert und sie zeigen nicht in Richtung öffentlich zugänglicher Bereiche.
Obligatorischer Lehrgang für das Wiederladen von Munition
Im Rhein-Main-Gebiet muss man für einen NC-Pulver-Lehrgang stolze 175 Euro bezahlen. Kurse, die Schwarz- und Nitropulver kombinieren, haben noch einen höheren Preis. Ein Preisvergleich zeigt, dass in der Nähe von Ulm solche Lehrgänge für NC-Pulver mit 150 Euro zu Buche schlagen und als kombinierte Variante sogar 250 Euro kosten.
Doch es gibt auch preisgünstige Optionen. Im Osten, in der Nähe von Hoyerswerda, werden Lehrgänge für das Wiederladen von Munition für nur 95 Euro angeboten. Auffällig ist hier auch die niedrigste Prüfungsgebühr von 25 Euro, die während der Prüfung oder den Lehrgängen für die anwesende „Amtsperson“ von jedem Teilnehmer zu entrichten ist. Höhere Gebühren sind hingegen in oder in der Nähe von Großstädten zu finden: Im Raum Frankfurt beträgt die Prüfungsgebühr bis zu 65 Euro. Allerdings können die Hinweise der teureren Anbieter auf niedrige Durchfallquoten durchaus als positives Argument gewertet werden. Des Weiteren sollten mögliche Rabatte bei einer Anmeldung von drei oder fünf Personen im Blick behalten werden.
Mit dem Hinweis, dass es durchaus noch günstigere oder teurere Anbieter geben könnte: Die Preisspanne für Grundlehrgänge gemäß § 32 der 1. SprengV liegt etwa zwischen 120 und 240 Euro, bevor das Zertifikat über die erfolgreich absolvierte Prüfung in den Händen gehalten werden kann.
Allgemeine Anforderungen für das Wiederladen
Im Allgemeinen erfolgt die Ausstellung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Erlaubnissen gemäß § 27 SprengG erst, sofern der Antragsteller einige zentrale Bedingungen erfüllt:
- Das 21. Lebensjahr muss vollendet sein, wobei Ausnahmen nur auf Antrag möglich sind.
- Es muss ein Wohnsitz im Anwendungsbereich des betreffenden Gesetzes vorliegen, in der Regel auch im Zuständigkeitsbereich der entsprechenden Behörde.
- Eine deutsche Staatsbürgerschaft, EG-Bürgerschaft oder ein Wohnsitz bzw. regelmäßiger Aufenthalt von mindestens drei aufeinanderfolgenden Jahren im Anwendungsbereich dieses Gesetzes sind erforderlich.
- Die Teilnahme an einem Beratungs- und Informationsgespräch bei der zuständigen Behörde ist verpflichtend.
- Darüber hinaus muss ein berechtigtes wirtschaftliches, berufliches oder anderweitiges Interesse am Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen oder am Erwerb nachgewiesen werden.
Überprüfen der persönlichen Zuverlässigkeit
Wenn die Machbarkeit des Wiederladens zuhause bestätigt ist, kann der Fokus darauf gelegt werden, die benötigten Dokumente zu erwerben und deren Kosten zu ermitteln. Der erste Schritt besteht darin, eine Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit beim Ordnungsamt zu beantragen. Die anfallenden Kosten variieren stark, abhängig von Bundesland und Behörde. Oftmals bewegen sich die Preise zwischen 50 und 75 Euro.
PM