Baden-Württemberg ist Streuobstland Nummer eins. Damit das so bleibt, kommen am Samstag (13.5.) viele Streuobstakteure zum 17. Landesweiten Streuobsttag zusammen, um über „neue Ziele und Wege zum Erhalt durch Nutzung“ zu diskutieren. Aktive aus Naturschutz- und Obstbauverbänden vor Ort, aber auch aus Politik, Wissenschaft, Verwaltung und Keltereiwirtschaft treffen sich, um sich über zukunftsfähige Lösungen auszutauschen, damit die landschaftsprägenden Streuobstwiesen bestehen bleiben. Der NABU ist von Beginn an Partner dieses Fachkongresses, da sich viele NABU-Gruppen für den Erhalt von Streuobstwiesen engagieren. Dieser Fachaustausch bietet eine gute Plattform, praxisnah über neue Entwicklungen und Problemlösungen zu diskutieren.
„Baden-Württemberg hat eine europaweite Verantwortung für den Erhalt der Streuobstbestände im Land. Viele Flächen sind aufgrund ihrer Bedeutung für Tier- und Pflanzenarten als Natura 2000 Gebiete ausgewiesen. Damit sie eine Zukunft haben, braucht es dringend bessere Preise fürs Obst sowie Geld für Baumschnittmaßnahmen und kreative Köpfe für neue Vermarktungsideen, aber auch ein Qualitätszeichen für Streuobstprodukte. Nicht zuletzt müssen Wiesen vor Überbauung wirksam geschützt werden. Die Kommunen im Land müssen den Wert der Wiesen für die Klimaanpassung und die ortsnahe Erholung besser schätzen lernen und entsprechend handeln“, mahnt der NABU-Landesvorsitzende Johannes Enssle.
Streuobstwiesen sind Allround-Talente
Streuobstwiesen sind einzigartig in ihrer vielfältigen Funktion. Weil sie verschiedene Lebensraumtypen auf engem Raum zusammenbringen, bieten sie unzähligen, teils hochspezialisierten Arten ein Zuhause. Sie sorgen für ein günstiges Mikroklima, beschatten Wege, liefern Insektennahrung und Lebensmittel, speichern Kohlenstoffdioxid und sind für viele Menschen ein wichtiges Naherholungsgebiet. Doch diese traditionelle Form der Agroforstwirtschaft mit ihrem hohen Artenreichtum ist bedroht und schwindet seit Jahrzehnten. „Der Schutz dieser einzigartigen Landschaft ist eine fordernde aber wichtige Gemeinschaftsaufgabe, für die sich unsere Landesregierung noch mehr ins Zeug legen muss“, fordert Enssle.
Obwohl das Land per Biodiversitätsstärkungsgesetz (Paragraf 33a NatSchG) die Streuobstwiesen unter Schutz gestellt hat, werden weiterhin Flächen zur Bebauung überplant, oftmals mit Hilfe des Betonparagraphen Paragraf 13b BauGB. Seit Inkrafttreten des Paragrafen 33a wurden Anträge für die Rodung von 62 Hektar Streuobst in Baden-Württemberg genehmigt. Der NABU wehrt sich gegen weitere Rodungen von Streuobstwiesen. „Die Rodungen widersprechen den Zielen der Landesregierung und der Kommunen zum Arten- und Klimaschutz sowie zur Erreichung der Netto-Null beim Flächenverbrauch im Land“, stellt Enssle klar. Der NABU will weiter genau hinschauen und die Bebauung notfalls durch die Gerichte stoppen lassen. „Wir alle können die Streuobstwiesen retten – durch aktive Pflege, Kauf von Streuobstprodukten und indem wir uns beim Bauen auf innenörtliche Bereiche konzentrieren und bereits versiegelte Flächen wiederverwerten.“
Unterschreiben beim Volksantrag „Ländle leben lassen“
Gemeinsam mit einem breiten Bündnis ruft der NABU alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger im Land auf, den vor kurzem gestarteten Volksantrag „Ländle leben lassen“ zu unterstützen. „Unser Ziel sind gesetzlich verbindliche Obergrenzen für den Neuverbrauch an Flächen, damit wir unsere wunderschöne Natur, die Artenvielfalt und die landwirtschaftliche Streuobstnutzung, aber auch fruchtbare Ackerböden und wertvolle Grünlandstandorte erhalten und bis 2035 die Netto-Null beim Flächenverbrauch wirklich schaffen können. Seit 2005 ist umgerechnet allein die Streuobstwiesenfläche von 116.000 Hektar auf aktuell nur noch etwa 89.000 Hektar zurückgegangen. Diesen Schatz gilt es jetzt zu bewahren.“
Weitere Informationen:
Infos und Unterschriftenformular zum Volksantrag „Lände leben lassen“: www.NABU-BW.de/volksantrag und zu Streuobstwiesen in BW: www.NABU-BW.de/streuobst
PM NABU (Naturschutzbund Deutschland), Landesverband Baden-Württemberg e. V.