Mallorca, die Lieblingsinsel der Deutschen und Ferienziel Nummer eins. Wer träumt nicht davon, hier ein Feriendomizil zu besitzen? Aber vor der Realisierung dieses Traums gibt es ein paar Punkte, die man beachten sollte.
Ohne eine spanische Steuernummer geht nichts in Spanien. Diese wird sowohl für eine Kontoeröffnung als auch für einen Immobilienkaufvertrag benötigt. Beantragen kann man sie bei den spanischen Konsulaten. Hier sollte eine Bearbeitungszeit von etwa vier Wochen berücksichtigt werden.
Des Weiteren wird für Immobiliengeschäfte eine spanische Bankverbindung gefordert, also sollte man mit der Steuernummer direkt ein Girokonto eröffnen.
Vertrauen ist gut, aber in Spanien werden die Immobilienmakler stets vom Verkäufer bezahlt und sind somit vielleicht nicht immer ganz neutral. Daher ist es ratsam, den Kaufvertrag von einem selbst beauftragten Anwalt überprüfen zu lassen. Die Kosten betragen im Durchschnitt ein Prozent des Kaufpreises, können aber verhandelt werden.
Nebenkosten und weitere Unterlagen
Wie auch in Deutschland ist es mit dem Kaufpreis alleine nicht getan. Auch in Spanien fallen Grunderwerbsnebenkosten an. Diese berechnen sich nach dem Kaufpreis. Man kann jedoch mit zehn bis elf Prozent des Kaufpreises rechnen.
Bei Vertragsschluss ist darauf zu achten, dass gewisse Unterlagen vorliegen. Diese sind die Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de habitabilidad), der Energieausweis (Certificado eficiencia energética), der Grundbuchauszug (Nota Registro), der Katasterauszug (Extracto del catastro) und der Seguro Decenal (Versicherungsnachweis). Nur wenn diese Unterlagen vorliegen, darf das Gebäude verkauft werden beziehungsweise ist man als Käufer auf der sicheren Seite.
In der Regel nehmen Kaufinteressierte Kontakt mit Anbietern auf. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich hierbei um einen Makler oder eine Privatperson handelt. Nur so hat man die Möglichkeit, das entsprechende Objekt zu besichtigen und sich einen ersten Eindruck zu verschaffen. Bei einer anschließenden Besichtigung sollte auf allgemeine Dinge geachtet werden, die Auskunft über das Gesamtpaket der Immobilie geben. Hierzu zählen unter anderem der Zustand des Gebäudes, die Ausstattung, Ausrichtung, Lage aber auch der Zustand des Grundstücks und die Größe. Des Weiteren kann man so auch direkt den Zustand der Installationen in Augenschein nehmen und prüfen, ob es feuchte Stellen im Gebäude gibt.
Ist man dann zu dem Schluss gekommen, dass alles passt, wird in der Regel ein Options- beziehungsweise Reservierungsvertrag zwischen den Parteien geschlossen. Auch hier empfiehlt es sich, einen Rechtsanwalt die entsprechenden Dokumente prüfen zu lassen.
Der Notartermin – Abschluss des Immobilienkaufs auf Mallorca
Sind sich beide Parteien einig, so kann der Kauf schlussendlich abgewickelt werden. Hier werden durch den Notar alle notwendigen Dokumente wie die Ausweise der Parteien, Steuernummern, der aktuelle Grundbuchauszug, Grundsteuerbelege, die Bewohnbarkeitsbescheinigung, die Herkunft der zur Zahlung bereitgestellten Schecks überprüft. Gibt es hier keine Einwände juristischer Natur, wird ähnlich wie in Deutschland auch der Kaufvertrag vorgelesen. Vor allem wichtige Punkte, die in der Kaufvertragsurkunde gelistet sind, werden hier behandelt.
Besteht zwischen Käufer und dem Makler wie etwa Lucas Froese Real Estate Einstimmigkeit, so wird der Kaufvertrag von beiden unterschrieben. Im Anschluss erfolgt die Übergabe Scheck gegen Schlüssel und das eigentliche Vertragsgeschäft ist abgeschlossen. Um juristisch auch alles einwandfrei abzuschließen, wird das Grundbuchamt vom Notar über die Beurkundung informiert. Diese Information ist jedoch nicht die Eintragung im Grundbuch. Für diese ist es zwingend notwendig, dass die Original-Urkunde an das Grundbuchamt übersendet wird und die angefallenen Steuern beglichen sind. Diese Aufgaben liegen jedoch nicht in der Verantwortung des Notars, sondern in der des Käufers oder besser gesagt in den Händen dessen Anwalts. Der Käufer erhält zum Abschluss eine Kopie der Beurkundung, das Original wird nach etwa sechs Monaten, wenn die Umschreibung stattgefunden hat, übersandt.
PM