Das Bergplateau mit der Burgruine Hohenstaufen ist auch in der Nacht zum Jahreswechsel ein beliebter Aussichtspunkt über die Region. Besucherinnen und Besucher können das Panorama auch zu Silvester genießen – allerdings ohne selbst Raketen und Feuerwerkskörper abzufeuern. Zum Schutz der Menschen und der Umwelt weisen die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg auch für dieses Jahr auf das Feuerwerksverbot hin.
Feuerwerksverbot auf dem Hohenstaufen
Die besondere Aussichtslage und der grandiose Blick über die Stauferstadt Göppingen und die Region machen den Hohenstaufen gerade in der Silvesternacht zu einem beliebten Aussichtspunkt. Auch zum kommenden Jahreswechsel sind Besucherinnen und Besucher willkommen, dennoch gilt auch dieses Jahr ein striktes Feuerwerksverbot auf dem Stauferberg. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg, zuständig für die Betreuung der historischen Monumente des Landes, bitten alle, die den Jahreswechsel auf dem Hohenstaufen feiern wollen um Vorsicht und Nachsicht. Das Abfeuern von Raketen und Feuerwerkskörpern ist demnach auf dem Gelände der Burgruine untersagt. Der Schutz des umliegenden Waldes und seiner Bewohner sowie der Menschen hat auch zum Jahreswechsel oberste Priorität. Das Feuerwerksverbot auf dem Stauferberg ist nicht neu und beruft sich auf §41 des Waldgesetzes für Baden-Württemberg. Die Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg setzen auf die Vernunft aller, das Jahr 2022 auch ohne Böller auf dem Hohenstaufen zu verabschieden.
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Hohenstaufen – ipunkt im Rathaus
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www.burgruine-hohenstaufen.de
www.schloesser-und-gaerten.de
Foto vom Achim Mende
PM STAATLICHE SCHLÖSSER UND GÄRTEN BADEN-WÜRTTEMBERG