Wiedmaier-Ausstellung auf 2023 verschoben – dafür Weihnachtsausstellung erneut verlängert

Auch im Jahr 2022 beeinflusst die CoronaPandemie das in der Galerie im Alten Bau geplante Ausstellungsprogramm. So muss leider die ursprünglich vom 20. Februar bis 20. März 2022 geplante Ausstellung „Übersicht mit Aussicht“ des Künstlers Gert Wiedmaier mit bearbeiteten Fotografien von Geislingen auf das Jahr 2023 verschoben werden. Sein speziell für Geislingen konzipiertes Projekt wird gefördert durch ein Stipendium des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst BadenWürttemberg. Über den neuen Termin im Jahr 2023 werden wir Sie zu einem späteren Zeitpunkt informieren.

Die Galerie im Alten Bau soll trotz dieser Verschiebung aber nicht leer stehen. Aus diesem Grund wird die Weihnachtausstellung „Geislingen und die Gründung des Deutschen Kaiserreichs 1870/71“ bis zum 20. März 2022 verlängert!

Wer schon immer wissen wollte, was es mit dem KaiserWilhelmDenkmal vor der Stadtkirche auf sich hat, seit wann man den Begriff „Impfgegner“ in der deutschen Sprache verwendet oder was sich dahinter verbirgt, dass Geislingen vier Jahre v or dem Rest Deutschlands den preußischen König schon zum Kaiser ausgerufen hat: In der 36. Weihnachtsausstellung bieten die Bestände des Stadtarchivs und des Museums im Alten Bau Antworten auf diese Fragen und geben viele weitere spannende Einblicke in das Zweite Kaiserreich.

Ausstellungsinformationen
Die Ausstellung kann Dienstag bis Sonntag von 14.00 bis 17.00 Uhr besucht werden. Der Eintritt ist frei.

Dr. Miriam RégeratKobitzsch (Museum im Alten Bau) und Dr. Philipp Lintner (Stadtarchiv) bieten außerdem weitere öffentliche Führungen an. Hier die Termine: 9. Februar, 24. Februar, 9. März und 17. März 2022 (jeweils um 15.00 Uhr). Um Voranmeldung zu den Führungen wird gebeten (Sekretariat des Stadtarchivs, Tel. 0733124 361).

Der Katalog zur Weihnachtsausstellung ist für 10 Euro in der Galerie im Alten Bau und im Stadtarchiv Geislingen erhältlich.

CoronaRegeln: Es gelten derzeit die 2GPlusZugangsvoraussetzungen (ausgenommen von der Testpflicht sind Personen mit einer Boosterimpfung oder deren Grundimmunisierung bzw. Genesung maximal sechs Monate her ist). Laut Anpassung der CoronaLandesverordnung vom 12. Januar 2022 sind Personen über 18 Jahre außerdem zum Tragen einer FFP2Maske oder vergleichbaren Maske innerhalb des Alten Baus verpflichtet.

Weitere Infos:
www.stadtmuseumgeislingen.de und www.kgvgeislingen.de
Die Stadt Geislingen und der Kunst und Geschichtsverein freuen sich auf Ihren Besuch!

PM Stadt Geislingen an der Steige

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